-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
Bundesgerichtshof hebt Lübecker Missbrauchsurteil gegen früheren Staatsanwalt auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs seines Sohns aufgehoben. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Lübeck muss neu über den Fall verhandeln, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Er fand Fehler bei der Beweiswürdigung. Nicht nur der Angeklagte, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatten sich an den BGH gewandt. (Az. 5 StR 434/24)
Bei dem gefundenen Rechtsfehler geht es um eine Zeugenaussage, die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit besonders wichtig war. Der Fall sorgte in Norddeutschland für Schlagzeilen. Der Angeklagte zeigte sich 2019 selbst an, nachdem er von Familienmitgliedern von seiner Tat erfahren haben wollte. Er gab an, dass er zur Tatzeit schlafgewandelt sei und sich nicht erinnere.
Die Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Kiel, die allerdings ebenso wie später auch die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft zunächst keine Anklage erhob. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig ging dann im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens aber von einem hinreichenden Tatverdacht aus, weshalb es doch zum Prozess kam.
Ein erstes Gutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft ergab, dass der Mann im Zustand einer sogenannten Sexsomnie, einer Form des Schlafwandelns mit sexuellem Verhalten, gehandelt habe und deshalb schuldunfähig sei. Auf Grundlage eines zweiten Gutachtens und von Zeugenaussagen kam das Landgericht aber zu der Überzeugung, dass der Mann zur Tatzeit unter keiner krankhaften seelischen Störung gelitten habe. Er habe die Tat nicht während einer sexsomnischen Episode begangen. Dieser Einschätzung schloss sich der erste Experte letztlich an.
Das Landgericht verurteilte den damals 52-Jährigen im Februar 2024 wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds und sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen. Es verhängte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gegen ihn. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann im März 2019 nachts einmal seinen achtjährigen Sohn missbraucht hatte.
Das Urteil wich fundamental von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab, die einen Freispruch gefordert hatten. Lediglich die Nebenklage, die den Sohn des Manns vertrat, sprach sich in dem Strafverfahren für eine Verurteilung aus. Der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der Generalbundesanwalt beantragte, das Urteil aufzuheben. Diese Revisionen hatten nun Erfolg.
U.Shaheen--SF-PST