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Bundesfinanzhof will noch dieses Jahr über neue Grundsteuer entscheiden
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München will noch in diesem Jahr vier Fälle zur neuen Grundsteuer entscheiden. Das teilte das Gericht am Dienstag bei seiner Jahrespressekonferenz in München mit. Demnach wollen die obersten Finanzrichter insgesamt vier Fälle zur mündlichen Verhandlung auf den Sommer legen. Die Ergebnisse werden dann erst mit den schriftlichen Urteilen vorliegen, voraussichtlich im Herbst.
In einem Fall zum sogenannten Bundesmodell und zweien zum Ländermodell Baden-Württemberg geht es vorrangig um die Frage, ob die der Steuer zugrunde liegenden Bewertungsregeln den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Bei dem bundesweit am meisten genutzten Bundesmodell richtet sich die Steuer nach dem Wert von Grundstück und Immobilie, Baden-Württemberg stellt dagegen vorrangig auf den Grundstückswert ab.
2024 hatte der BFH bereits in zwei Eilverfahren gefordert, dass Eigentümer die Möglichkeit haben müssen, nachzuweisen, dass ihr Haus und Grundstück einen geringeren Wert hat als veranschlagt. Hierfür ist bislang meist ein oft teures Gutachten erforderlich. Im vierten Fall wollen die Eigentümer erreichen, dass nicht sie die oft hohen Kosten hierfür bezahlen oder zumindest vorfinanzieren müssen.
In einem weiteren anstehenden Fall geht es um einen Umzug während der Coronapandemie. Die Kläger hatten im Homeoffice gearbeitet und wollen die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Sie seien aus beruflichen Gründen umgezogen, um ausreichend Platz für die Arbeit zu Hause zu haben.
Wie bei den meisten Bundesgerichten war auch beim BFH die Zahl der eingegangenen neuen Fälle im vergangenen Jahr weiter rückläufig – konkret von 1816 im Vorjahr auf nun 1744 im Jahr 2024. 1936 Fälle konnten die Münchener Richter erledigen. Der Anteil der Revisionen, die zumindest teilweise erfolgreich für die Steuerzahler ausgingen, lag ähnlich wie bislang bei 44 Prozent, sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling.
S.Barghouti--SF-PST