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BGH: Hafturteil gegen früheren Radprofi wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
Neuneinhalb Monate nach seiner Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs ist das Urteil gegen einen früheren Radprofi rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Mittwoch seine Revision. Das Landgericht im baden-württembergischen Tübingen hatte den inzwischen 68-Jährigen Ende Juni zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. (Az. 1 StR 476/23)
Es sah als erwiesen an, dass er seine Geliebte in den Jahren 2013 bis 2018 dazu angestiftet hatte, ihre Tochter zu sexuellen Handlungen an sich selbst zu verlassen und dies zu filmen. Das Kind war damals zwischen sieben und elf Jahre alt. Außerdem habe das Mädchen seine Mutter und den Angeklagten beim Geschlechtsverkehr filmen müssen.
Der Mann wurde unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt. Gegen das Urteil wandte er sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Auch die Frau hatte in Tübingen vor Gericht gestanden. Sie wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Darum ging es am BGH aber nicht.
T.Khatib--SF-PST