-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
مباحثات مصرية مع منظمة التجارة العالمية لتوسيع وصول الصادرات
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
مصر تعمل على أدوات تمويل لتقليص مخاطر الاستثمار الصناعي
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
قفزة بنسبة 58% في أسعار الكهرباء الفورية بألمانيا
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
توتال إنرجيز تبيع حصة نفطية في نيجيريا مقابل 800 مليون دولار
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
أسهم التكنولوجيا تدفع الأسواق الصينية إلى أدنى إغلاق في 14 شهراً
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
منع وفد دولي من دخول الضفة للمشاركة في مؤتمر بجامعة بيرزيت
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
مقتل حسام الزاملي برصاصة أصابت خيمة عائلته في مواصي خان يونس
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
الأردن يعلن مقتل عناصر من داعش ويعرب عن الأسف لسقوط مدنيين في سوريا
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
صحة غزة تسجل ستة قتلى و32 مصاباً خلال يوم واحد
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
مقتل الطفلة جوري الصوفي برصاصة داخل خيمة نزوح في مواصي خان يونس
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
-
بلدية الخليل: النزوح القسري تجاوز ثلاثة آلاف شخص مع استمرار الإخلاء والهدم
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel zur Halbzeit des Wahltags
-
Suche nach atomarem Endlager: Nur fünf Prozent der Bundesfläche geeignet
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Merz und Steinmeier suchen in Ostasien neue wirtschaftliche Partner
-
محمد الغول يدعو إلى وحدة فلسطينية لمواجهة مخاطر المرحلة
-
Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien
-
Lula gewinnt Brasiliens Stichwahl nach deutlicher Aufholjagd
-
ملاعب وأندية غزة تتحول إلى مراكز لإيواء العائلات النازحة
-
Füchse Berlin müssen erneut auf Lichtlein verzichten
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer hatte vor rund zwei Wochen eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin sowie der "Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Diese stammen von Gesprächen, die die "Zeit"-Journalistin etwa zwei Wochen nach der im Raum stehenden Kindesentführung mit Mitgliedern der betroffenen Familie führte. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen "potenzielle Beweisbedeutung" zu.
Zu Durchsuchungen kam es nicht, weil die Journalistin die Aufnahmen freiwillig herausgab. Das Vorgehen des Gerichts hatte scharfe Kritik ausgelöst. Die "Zeit"-Redaktion sprach von einem "Anschlag auf die Pressefreiheit". Sie kündigte an, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Bereits vor wenigen Tagen hatte die zuständige Kammer entschieden, dass die beschlagnahmten Unterlagen vorerst nicht ausgewertet werden. Dies gilt weiterhin bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts.
Die Abänderung der Beschlüsse betrifft laut Gericht den Umfang der angeordneten vorläufigen Beschlagnahmung. Sie gelten nur noch für die Tonaufzeichnungen des Austauschs zwischen der "Zeit"-Journalistin sowie dem Kindsvater, seiner neuen Ehefrau sowie einer mutmaßlich entführten Block-Tochter. Ausgeschlossen sind Tonaufzeichnungen von Gesprächen mit einer weiteren älteren Tochter, deren Beschlagnahmung erklärte die zuständige Strafkammer nunmehr selbst für rechtswidrig.
Zugleich hob sie die eigenen Beschlüsse auf, sofern sie sich auf die Beschlagnahmung mutmaßlicher Vertragsunterlagen bezogen. Die "Zeit" und die Journalistin hätten über ihre Anwälte erklärt, es habe keinen Vertrag mit der betroffenen Familie gegeben und es sei auch kein Geld geflossen, hieß es. "Die Kammer zieht diese Angaben nicht in Zweifel."
Generell hielt das Gericht allerdings an seiner Rechtsauffassung und der vorläufigen Beschlagnahmung zum Zwecke der Datensicherung fest. Es gebe in dem Fall ein öffentliches Aufklärungsinteresse von "weit über dem Durchschnitt" liegender Bedeutung, weil es um den Vorwurf von Verbrechen gegen Kinder gehe. Die Gespräche der Journalistin mit den Mitgliedern der betroffenen Familie kurz nach der Tat seien zur Rekonstruktion möglicher Beeinflussungen von späteren Aussagen der kindlichen Opfer wichtig. Darauf stützten sich zentrale Anklageteile.
Den Vorwurf einer Verletzung der Pressefreiheit hatte die zuständige Kammer schon zuvor zurückgewiesen. Die Tonaufzeichnungen unterlägen in dem vorliegenden Fall keinem Beschlagnahmeverbot. Informantenschutz spiele in diesem Fall keine Rolle, da die Familienmitglieder ihre Identität selbst enthüllt und durch das Gespräch mit der Journalistin ihre Geschichte aktiv hätten in die Öffentlichkeit tragen wollen. Folgen des fraglichen Podcasts seien inzwischen veröffentlicht worden.
Block muss sich mit weiteren Angeklagten seit Sommer 2025 wegen der Verschleppung von zwei ihrer Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024 verantworten. Block soll ein israelisches Sicherheitsunternehmen mit der Entführung ihrer in Dänemark bei ihrem Vater lebenden Kinder beauftragt haben. Hintergrund war demnach ein erbitterter jahrelanger Sorgerechtskonflikt zwischen beiden. Block bestreitet die Vorwürfe.
D.Qudsi--SF-PST