-
Unionsfraktion will Einbindung von Bundestag bei EU-Nutzung von Russland-Vermögen
-
Biathlon: Preuß kehrt in Weltcup zurück
-
DDR-Weihnachtsklassiker: Frank Schöbel überrascht Comeback von 40 Jahre altem Song
-
Albanese: Schützen von Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
Rechtsextreme Musik auf Weihnachtsmarkt: Staatsschutz ermittelt in Niedersachsen
-
RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig
-
Umfrage: Nur 22 Prozent der Jugendlichen glauben an bessere Zukunft
-
Elf Kilo mehr als im Vorjahr: Pro-Kopf-Menge an Haushaltsabfall 2024 gestiegen
-
Neffe von Thailands Ex-Regierungchef Thaksin als Spitzenkandidat für Wahl im Februar nominiert
-
Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm
-
China kündigt "Antidumping"-Zölle auf Schweinefleisch aus der EU an
-
Erdölpipeline nach Havarie wieder in Betrieb gegangen
-
An Heiligabend gibt es in Deutschland im Durchschnitt 1470 Geburten
-
US-Autobauer Ford will weniger E-Autos bauen und schreibt 19,5 Milliarden Dollar ab
-
Nach Anschlag in Sydney: Australiens Premier besucht Helden von Bondi Beach im Krankenhaus
-
NBA: Jokic überragend - Flagg historisch
-
NFL: Rodgers mit Pittsburgh auf Play-off-Kurs
-
80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat
-
NHL: Stützle führt Ottawa mit drei Vorlagen zum Sieg
-
Medien: CAS verhandelt im Januar über Doekhis Verbandswechsel
-
Radprofi Kämna träumt von Etappensieg und Tour-Start
-
Albanese: Anschlag in Sydney offenbar von "Ideologie des Islamischen Staates" motiviert
-
EU-Kommission legt Vorschläge für Verbrenner-Autos nach 2035 vor
-
EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an inhaftierte Journalisten in Belarus und Georgien
-
EU-Parlament entscheidet über Abschwächen des Lieferkettengesetzes
-
Ukraine: Selenskyj und Merz sehen Fortschritte bei Sicherheitsgarantien - Europäer schlagen "multinationale" Truppe vor
-
Trump verklagt BBC auf zehn Milliarden Dollar
-
Demokratie-Aktivist Jimmy Lai: Trump ruft China zur Freilassung auf
-
Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein
-
Chile: Ultrarechter Wahlsieger Kast verspricht Regierung der "nationalen Einheit"
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj und Merz sehen erhebliche Fortschritte bei Sicherheitsgarantien
-
Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick unter Mordverdacht
-
Familie: Iranische Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi bei Festnahme brutal geschlagen
-
Merz begrüßt Zusagen der USA für Sicherheitsgarantien in Ukraine-Gesprächen
-
Ukraine: Merz warnt EU vor Folgen einer Blockade der Nutzung russischen Vermögens
-
Neue EH55-Förderung für energieeffiziente Häuser startet am Dienstag
-
Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam
-
Französischer Senat verabschiedet Haushalt - Vermittlungsausschuss übernimmt
-
Niedrigste Teilnehmerzahl seit gut 20 Jahren: 35 Länder bei ESC 2026 in Wien
-
Ukraine-Unterhändler sieht "echte Fortschritte" bei Gesprächen mit US-Delegation in Berlin
-
Kompany Belgiens Trainer des Jahres
-
Filmemacher Rosa von Praunheim heiratet Lebensgefährten Oliver Sechting
-
Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz
-
Australische Regierung will nach antisemitischem Anschlag in Sydney Waffengesetze verschärfen
-
Ehemaliger Rapper in Hessen wegen Kindesmissbrauchs zu langer Haft verurteilt
-
Mislintat: Jobgarantie für Anfang gegen Fürth
-
Kleindienst erneut am Knie behandelt - mehrere Wochen Pause
-
CDU will Rentenkommission freie Hand geben - Weise für Ko-Vorsitz nominiert
-
BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung
Äußerungen auf X zu Umgang mit Ausländern: Schöffe aus Niedersachsen verliert Amt
Nach diversen Wortmeldungen zum Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern im Kurzbotschaftendienst X ist ein am Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg tätiger Schöffe seines Amtes enthoben worden. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, gab das Oberlandesgericht Oldenburg einem entsprechenden Antrag statt. Die Äußerungen des Schöffen legten nahe, "dass er sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen und Ausländer entgegen dem Diskriminierungsverbot deutlich benachteiligen wird". Er sei für das Amt deshalb "ungeeignet".
Nach Gerichtsangaben hatte der Mann auf X im August und September 2024 in einer Reihe von Posts zu erkennen gegeben, dass er eine "Islamisierung" des Landes fürchte und den rechtsstaatlichen Umgang mit kriminellen Ausländern für unzureichend halte. Unter anderem kommentierte er einen Bericht über eine 18-monatige Haftstrafe für einen Verdächtigen mit dem Worten: "Das müssten mindestens 18 Jahre sein oder in diesem Falle die Abschiebung".
Unter anderem diese Wortmeldung gab laut Begründung des Oberlandesgericht den Ausschlag, wie das Amtsgericht Bad Iburg mitteilte. Mit der Forderung nach mindestens 18 Jahren Haft in Verbindung mit einer Abschiebung habe der Mann klar zu erkennen gegeben, dass er rechtsstaatswidrige und unzulässige Strafen befürworte. Die gesetzliche Höchststrafe in Deutschland betrage 15 Jahre. Es sei zu befürchten, dass er nicht nach Recht und Gesetz entscheide.
In der Gesamtschau habe der Schöffe seine Amtspflichten somit "gröblich verletzt" und sei aus dem Blickwinkel eines "verständigen objektiven Verfahrensbeteiligten" nicht tragbar. Er biete keine Gewähr dafür, sein Amt unparteiisch und rechtsstaatskonform auszuüben. Schöffen seien in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch die auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltende "Verfassungstreuepflicht" beschränkt.
Schöffen wirken in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mit und sollen dafür sorgen, dass die Bevölkerung mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung an der Rechtsprechung beteiligt wird. Während der Verhandlungen sind sie den Berufsrichterinnen- und Berufsrichtern gleichgestellt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, die Amtszeit dauert fünf Jahre. Die Behörden erstellen Listen von Kandidatinnen und Kandidaten, auch Bewerbungen in Eigeninitiative sind möglich.
Vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten dürfen nur unter gesetzlich genau definierten Bedingungen ablehnen. Aufgrund ihrer zentralen Stellung im Rechtssystem ist auch die Entfernung von Schöffen aus dem Amt gesetzlich genau geregelt und an strenge Bedingungen geknüpft. Details sind im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Demnach muss ein Strafsenat an einem Oberlandesgericht auf Antrag des betroffenen Berufsrichters über die Angelegenheit entscheiden.
In den vergangenen Jahren berichteten Medien immer wieder auch über Versuche von Rechtsextremisten und sogenannten Reichsbürgern, ihre Anhänger gezielt als Schöffen zu platzieren und damit Einfluss auf Strafprozesse zu nehmen.
Laut Amtsgericht waren die Äußerungen des Mannes auf X ursprünglich durch einen Medienbericht im vergangenen Oktober publik geworden. Er wurde vom Vorsitzenden Richter seines Schöffengerichts danach zunächst von einer Verhandlung gegen einen rumänischen Staatsbürger wegen Diebstahls und Betrugs abgezogen. Später stellte der Vorsitzende des Schöffenwahlausschusses des Amtsgerichts Bad Iburg beim Oberlandesgericht den Antrag auf Amtsenthebung.
O.Mousa--SF-PST