-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
-
Großrazzia gegen Banden: Führungsriege von Duisburger Hells Angels "vom Netz genommen"
-
Merz mit Nato-Generalsekretär Rutte beim deutsch-niederländischen Korps
-
Drei Jahre Jugendstrafe für jugendlichen IS-Sympathisanten - Sprengstoff gehortet
-
Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg
-
Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf
-
ALEX BODI VE ALMAN ŞİRKETLER GRUBUNDAN HALLE’DE 166 DAİREYE YATIRIM
-
ALEX BODI DAN KONGLOMERAT JERMAN BERINVESTASI PADA 166 UNIT HUNIAN DI HALLE
-
อเล็กซ์ โบดี และกลุ่มบริษัทจากเยอรมนีลงทุนในอพาร์ตเมนต์ 166 ยูนิตที่เมืองฮัลเลอ
-
Kanzleramt stoppt Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer
-
Eineinhalb Millionen Betroffene: Leopoldina fordert bessere Therapien bei Long-Covid
-
Prozess um Dreifachmord in Deggendorf: Angeklagter kündigt Einlassung an
-
Gewaltsame Schülerproteste in Frankreich weiten sich aus: Mehrere Brände
-
ALEX BODI A NĚMECKÝ KONCERN INVESTUJÍ DO 166 BYTŮ V HALLE
Urteil: Keine Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel an Sachbuchautor
Ein Sachbuchautor ist mit einer Klage auf Herausgabe der Stasi-Unterlagen zur ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert. Die Voraussetzungen lägen nicht vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Donnerstag. Der Zugang zu Stasi-Unterlagen sei im Stasi-Unterlagengesetz geregelt und nicht einschränkungslos einforderbar, in diesem Fall bestehe kein Herausgabeanspruch. (Az. VG 1 K 297/23)
Das Gesetz habe einen Zugang an Voraussetzungen geknüpft, um einen Ausgleich zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Interesse der Aufarbeitung zu schaffen, betonte das Gericht. Geklagt hatte ein Sachbuchautor, der für ein Buch über das Zusammenspiel von DDR-Institutionen die Herausgabe aller Stasi-Unterlagen zu Merkel erreichen wollte. Das Bundesarchiv bestritt demnach die Existenz herausgabefähiger Unterlagen. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Zugang zu den Unterlagen gibt es allgemein für Forschungsvorhaben über die Tätigkeit der Stasi. Lebt ein Betroffener noch, geht das laut Verwaltungsgericht aber nur, wenn er Mitarbeiter oder Begünstigter der Stasi war oder wenn Unterlagen sogenannte Personen der Zeitgeschichte oder Amtsträger in politischen Funktion in eben dieser Rolle betreffen.
Diese Voraussetzungen lägen nicht vor, entschieden die Richter. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe. Das folge auch nicht daraus, dass die Staatssicherheit der DDR ihr Reisen nach Polen genehmigt habe. Die Genemhigung von Reisen ins sozialistische Ausland sei in der DDR "weit verbreitet" gewesen.
Damals war Merkel laut Gericht darüber hinaus noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin. Erst Anfang Februar 1990 wurde sie Pressesprecherin der politischen Gruppe Demokratischer Aufbruch und im April 1990 stellvertretende Regierungssprecherin der DDR. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Stasi bereits abgewickelt.
S.Abdullah--SF-PST