-
النفط يصعد أكثر من 1% والأسواق تترقب بيانات المخزونات الأميركية
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
مبادرة مصرية جديدة لمساندة صغار مزارعي القمح ورفع الإنتاجية
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
أوبن إيه آي تتجه لشراء رقائق جوجل لزيادة طاقتها الحاسوبية
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
طفرة رقائق الذاكرة ترفع إيرادات إس كيه هاينكس بأكثر من 300%
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
قراءة في تحول العقيدة الأمنية الإسرائيلية نحو فرض وقائع إقليمية
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
الزيتون الفلسطيني بين خسائر الحرب والاستهداف المتكرر للأرض
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
تحولات الشرق الأوسط تضع مستقبل الدولة الفلسطينية أمام مخاطر جديدة
-
البنتاغون يقدر كلفة الحرب مع إيران بأكثر من 47 مليار دولار
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
اعتقال 17 فلسطينياً بالضفة وإخطارات تمهد لهدم منزلين في نابلس
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
أربع وفيات و15 إصابة بالتهاب السحايا البكتيري بين أطفال غزة
-
المدن والأرياف والضواحي ترسم معركة السيطرة على الكونغرس الأميركي
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
فليتوود يقصي آرسنال بركلات الترجيح من كأس الرابطة الإنجليزية
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Randalierer sollen für Schäden zahlen
-
Bundespolizei fasst falsche Diplomaten an Münchner Flughafen
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj wird in Hessen mit Medaille geehrt
-
Polizei schießt bei Übung auf Bundeswehrsoldaten: Ermittlungen eingestellt
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Israels Wahlbehörde: Netanjahus Block führt nach Auszählung von zwei Dritteln der Stimmen
-
Auch Real entschuldigt sich bei China für Mbappé-Kommentar
-
Klaveness: FIFA-Kandidatur "kein wirkliches Thema" für mich
-
صربيا ترفع مستوى التأهب بعد هجوم بسكاكين أمام سفارة إسرائيل
-
Angreifer vor israelischer Botschaft in Serbien erschossen - Israel spricht von "Terroranschlag"
-
توقعات بتثبيت الفائدة الأميركية رغم تسارع التضخم وصعود الطاقة
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten
-
Trump: Unterstützung für Netanjahu hat diesem bei Wahl in Israel sehr geholfen
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Statistik: Mehr Patienten im vergangenen Jahr in Krankenhäusern behandelt
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
Urlauber haben nach einem verpassten Flug wegen eines Gate-Wechsels keinen Anspruch auf Entschädigung durch ihren Reiseveranstalter. Das entschied das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Montag. Im verhandelten Fall hatten zwei Reisende ihren Hinflug verpasst, nachdem das Flugzeug von einem anderen Gate startete als auf ihrer Bordkarte angegeben. Auf solche Umstände müsse der Reiseveranstalter die Reisenden jedoch nicht hinweisen, hieß es zur Begründung.
Die Kläger hatten laut Gerichtsangaben über ein Vergleichsportal eine Pauschalreise nach Kenia gebucht. Ihr Abflug war für den 24. Juni 2024 in Frankfurt vorgesehen. Nach der Bordkarte hätte der Flug von Gate A24 starten sollen. Der Abflug erfolgte aber über Gate A9.
Von dem Wechsel hätten die Kläger erst kurz vor dem Boarding auf Nachfrage erfahren, führten sie vor Gericht aus. Letztlich verpassten sie ihren Flug. Den Reiseveranstalter verklagten sie, weil dieser sie nicht rechtzeitig per E-Mail über die Änderung des Gates informiert habe.
Das Landgericht wies die Klage ab. Ein Reiseveranstalter müsse nicht über Änderungen eines Gates informieren, hieß es zur Begründung. Das sei Aufgabe der Flughäfen oder Fluggesellschaften. Es habe kein Mangel der Reise vorgelegen, weil die gebuchte Abreise am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit stattgefunden habe. Ein bestimmtes Gate sei nicht Inhalt des Reisevertrags gewesen.
Die Kläger hätten darüber hinaus auch nicht ausreichend bewiesen, dass die Fluggesellschaft es versäumt habe, rechtzeitig über den Wechsel des Gates zu informieren. Insofern haftet der Reiseveranstalter auch nicht für mögliche Pflichtverletzungen der Fluggesellschaft.
Das Urteil fiel Mitte März. Es ist noch nicht rechtskräftig.
F.Qawasmeh--SF-PST