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Mann gefesselt und zu Tode geknebelt: Gericht verhängt mehrjährige Haftstrafe
Im Fall eines durch Fesselungen und Knebelungen zu Tode gekommenen 62-Jährigen hat das Landgericht Münster einen Angeklagten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte. Das Gericht verhängte gegen den 45-Jährigen am Donnerstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge sieben Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Für einen 54-jährigen Mitangeklagten ordneten die Richter wegen verminderter Schuldfähigkeit eine Unterbringung in der Psychiatrie an. Dies hatte auch die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf eine psychische Erkrankung des Manns so beantragt.
Bei dem Opfer handelte es sich um einen 62-jährigen Mann, den der 54-Jährige seit einem früheren Aufenthalt in der Psychiatrie kannte. Der Mann besuchte das spätere Opfer immer wieder in dessen Wohnung und verfügte auch über einen Schlüssel dazu.
Im vergangenen Juni kam es der Anklage zufolge zu einem Streit zwischen den Männern, woraufhin der Ältere den 54-Jährigen der Wohnung verwies und dessen Sachen in den Keller räumte. Aus Wut über die Weigerung des späteren Opfers, ihm seine Habseligkeiten zurückzugeben, soll der 54-Jährige den Mann dann gemeinsam mit dem 45-Jährigen in dessen Wohnung überrascht und überwältigt haben.
Die Angeklagten fesselten den 62-Jährigen demnach mit Panzer- und Klebeband an Füßen, Händen und Kopf und traten ihn. Schließlich knebelten sie ihn mit einem T-Shirt und ließen ihn in der Wohnung zurück. Als der 54-Jährige kurz darauf zurückkehrte, war der Mann bereits tot.
Dem Gerichtssprecher zufolge räumten die Angeklagten das Geschehen weitgehend ein. Sie seien aber nicht davon ausgegangen, dass der Mann an den Knebelungen sterben würde. Auch das Gericht erkannte demnach keinen Tötungsvorsatz.
D.AbuRida--SF-PST