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Jesidin als Sklavin gehalten: Strafe für IS-Rückkehrerin wird neu verhandelt
Das Oberlandesgericht Koblenz muss neu über die Strafe für eine IS-Rückkehrerin verhandeln, die zusammen mit ihrem Mann im Irak und in Syrien eine jesidische Frau als Sklavin hielt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe tragen die Koblenzer Feststellungen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord nicht. Die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen blieb dagegen bestehen. (Az. 3 StR 496/23)
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die in Deutschland geborene Frau 2014 nach Syrien und weiter in den Irak gereist war. Zusammen mit ihrem Mann, einem syrischen Arzt, schloss sie sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) an. Der Mann arbeitete für den IS als Arzt, während die Frau ihn durch das Führen des Haushalts und die Erziehung der 2015 und 2017 geborenen Töchter im Sinn des IS unterstützte.
Das Paar bewohnte in Mossul ein Haus, in dem es Sprengstoff und Waffen lagerte. Als Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche Mitglieder des IS sorgten beide für die Beherbergung und Verpflegung und unterstützten die Frauen beispielsweise bei Hochzeiten.
Ab April 2016 hielten beide eine jesidische Frau als Sklavin, die zuvor vom IS verschleppt worden war. Diese zwangen sie an ihren Wohnorten im Irak und in Syrien zur Hausarbeit und behandelten sie wie Eigentum. Mit Wissen der Angeklagten vergewaltigte der Mann sie regelmäßig und schlug sie.
Das Paar zwang die Frau, nach dem islamischen Ritus zu beten oder die Fastenzeiten des Ramadans einzuhalten. Die Angeklagte sorgte dafür, dass die Frau nicht fliehen konnte. Beispielsweise wurde ihr die schwarze Kleidung weggenommen, ohne die sie nicht auf die Straße hätte gehen dürfen. Damit habe die Angeklagte das Ziel des IS unterstützt, den jesidischen Glauben zu vernichten, erklärte das Oberlandesgericht im Juni 2023 in seinem Urteil.
Am letzten Aufenthaltsort der Familie wurde die Frau frei gelassen. Wenig später, im März 2019, wurde die Familie bei einem Fluchtversuch durch kurdische Kräfte festgenommen. Im März 2022 kam die spätere Angeklagte zurück nach Deutschland, wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
In Koblenz wurde sie zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte sie Revision beim BGH ein. Zum größten Teil hatte sie nun keinen Erfolg. Da die Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord nicht stehen blieb, konnte der BGH aber nicht ausschließen, dass das Oberlandesgericht eine niedrigere Gesamtstrafe verhängt hätte. Es muss darum neu über die Strafe für die Angeklagte entscheiden.
I.Matar--SF-PST