-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
الظفرة يطلب كشف تفاصيل قرار ركلة الإقصاء أمام خورفكان
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
طرق دبي تفتتح الجمعة الجسر الأخير في مشروع دوار المركز التجاري
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
نقل رالي دكار 2027 من السعودية في قرار استثنائي
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
-
Venezuela: Oppositionspolitikerin Machado nach fast einem Jahr Exil heimgekehrt
-
Zwei Schwerverletzte bei Frontalunfall in Wachtberg
-
Wagner-Show bei Magic-Sieg: "Riesig für uns"
-
مهرجان الظفرة الرابع يختتم منافسات الهجن بتتويج الفائزين
-
NFL: Bitterer Abend für Mahomes und die Chiefs
-
Käerjeng setzt sich nach der Pause gegen Standard ab
-
بوتين يؤكد استمرار واردات أوروبا من الطاقة الروسية
-
Paralympic Day macht rund 20 Sportarten erlebbar
-
NBA: Besondere Wagner-Show bei Magic-Sieg
-
العاصفة «بويلو» تعطل الكهرباء والرحلات الجوية في بريطانيا
-
Luxemburgs Handballerinnen scheitern nach deutlicher Heimniederlage
-
Chor Casino und Qwain präsentieren Swing Stories
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
جمارك دبي تنجز 1.36 مليون طلب لاسترداد التأمينات في ستة أشهر
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
Halfway Home spielt im Dezember im Dörphus Hörsten
-
حرة مطار الشارقة تجذب استثمارات دولية جديدة في الصناعات الغذائية
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
مقاطع الذكاء الاصطناعي تدخل قلب الحملات الانتخابية الأميركية
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
شراكة رياضية تعزز نجاح كأس الإمارات للغولف للناشئين 2026
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
-
Aufmerksame Nachbarn vereiteln Einbruch in Meckelfeld
-
المصرف المركزي الإماراتي يعرض في بانكوك مسيرة الريادة المالية والشراكات
-
Polizei stoppt 16-Jährigen ohne Führerschein in Ramelsloh
-
الزيودي: صادرات الإمارات إلى بنين مرشحة لبلوغ مليار دولار بحلول 2033
-
Auto gerät nach Panne bei Winsen in Brand
-
Polizei lässt umgebauten Cybertruck auf bayerischer Autobahn weiterfahren
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste verdrängt langjährigen Staatschef Vucic
-
خسائر بـ1.15 مليار إسترليني تهز سوق العقارات البريطانية
"Papawittchen"-Fall: Urteil wegen Missbrauchs von acht eigenen Kindern rechtskräftig
Das Urteil gegen einen als "Papawittchen" bekannten Mann aus Leipzig, der acht seiner eigenen Kinder und ein fremdes Kind sexuell missbrauchte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte auch die Sicherungsverwahrung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Täter kommt damit nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. (Az. 5 StR 379/25)
Das Landgericht Chemnitz hatte den 65-Jährigen Ende März zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Es stellte fest, dass der Mann über 20 Jahre hinweg seit 2001 acht seiner Kinder sowie ein weiteres Kind missbraucht habe, und sprach ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 16 Fällen schuldig. Die Opfer waren zu den Tatzeitpunkten zwischen sieben und 13 Jahren alt.
Der Angeklagte war in seiner Heimatregion und durch Medienberichte als angeblich fürsorglicher Vater und "Papawittchen" bekannt. Er hatte nach der Trennung von seiner ersten Frau zunächst sieben Kinder allein groß gezogen. Später bekam er mit seiner nächsten Frau weitere Kinder.
Von seinen Straftaten ließ er sich auch nicht durch zwischenzeitliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Interventionen des Jugendamts abbringen, wie der BGH ausführte. In seiner eigenen Kindheit sei der Mann in einem Kinderheim selbst Opfer von sexualisierten Übergriffen geworden.
Später gestand er den Missbrauch und zeigte Reue. Das Landgericht hielt ihn weiter für gefährlich für die Allgemeinheit, er neige zu erheblichen Straftaten. Darum ordnete es an, dass er nach Verbüßung der Haftstrafe unbefristet in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden solle.
Nur gegen diese Anordnung wandte sich der Angeklagte mit seiner Revision vor dem BGH. Der BGH fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil des Chemnitzer Landgerichts wurde darum rechtskräftig.
L.Hussein--SF-PST