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Mordversuch mit Quecksilber an Kleinkind: 13 Jahre Haft für Vater in Hannover
Ein Vater aus Niedersachsen ist wegen der Vergiftung seiner einjährigen Tochter mit Quecksilber zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Hannover sprach den 30-Jährigen nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch des versuchten Mordes schuldig. Ebenfalls wegen versuchten Mordes wurde dessen mitangeklagte 34-jährige ehemalige Lebensgefährtin zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann und die Frau dem Mädchen im Juli 2023 in der Wohnung des Angeklagten in Springe das hochgiftige flüssige Schwermetall gespritzt hatten. Die Beschuldigten beschuldigten sich während des Strafprozesses zuvor gegenseitig, das Quecksilber injiziert zu haben. Rechtlich aber kam es auf die Klärung dieser Frage laut Gericht am Ende nicht an. Es ging von einem gemeinschaftlichen Tatplan aus.
Bei dem Vater sah die Kammer dem Sprecher zufolge bei dem Tötungsversuch die beiden Mordmerkmale der Grausamkeit und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Demnach handelte er aus Rache, um sich durch die Schädigung seiner Tochter an der getrennt von ihm lebenden Kindsmutter dafür zu rächen, dass diese die Beziehung zu ihm beendet hatte. Die Motivlage seiner neuen Partnerin blieb unklar. Auch bei ihr ging das Gericht aber vom Mordmerkmal der Grausamkeit aus.
Das Mädchen überlebte die Vergiftung, weil seine Mutter nach dessen Rückkehr vom Vater den verschlechterten Gesundheitszustand bemerkte und ein Krankenhaus aufsuchte. Dort wurde die Vergiftung festgestellt und behandelt. Kurz darauf wurden der Kindsvater und dessen neue Partnerin in Untersuchungshaft genommen.
Eine juristische Besonderheit in dem Verfahren war laut Gerichtssprecher, dass es um einen untauglichen Mordversuch handelte. Bei der verabreichten Substanz handelte es sich laut Gutachter um metallisches Quecksilber, wie es etwa in Thermometern verwendet wird. Anders als bestimmte Quecksilberverbindungen hat es keine tödliche Wirkung. Rechtlich kam es auch darauf nach Überzeugung des Gerichts jedoch nicht an, weil die beiden Angeklagten dies gar nicht wussten.
Eine wichtige Rolle in dem Verfahren spielte in diesem Zusammenhang außerdem eine von den Beschuldigten gesehene Folge der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst", in er es um einen Mord mit Quecksilber an einem Erwachsenen ging. Die Kammer war deshalb überzeugt, dass die Angeklagten von der Wirkung des Gifts wussten und den Tod des kleinen Mädchens daher für möglich hielten.
Q.Najjar--SF-PST