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Gericht: Autofahrer muss bei quer stehendem Fahrzeug Unfall durch Bremsen verhindern
Wer auf ein verkehrswidrig wendendes Auto zufährt, darf sich nicht darauf verlassen, dass das quer stehende Fahrzeug rechtzeitig weiter fährt. Vielmehr muss ein Unfall durch Bremsen des eigenen Autos verhindert werden, wie das Landgericht im hessischen Hanau laut Mitteilung vom Dienstag entschied. Weil der Kläger den Unfall durch Bremsen hätte verhindern können, trifft ihn eine 50-prozentige Mitschuld. (Az.: 2 S 62/22)
Der Beklagte wollte auf einer Straße verkehrswidrig wenden. Da er noch den Gegenverkehr abwartete, hielt er quer auf seiner Fahrbahn. Auf derselben Fahrbahn näherte sich der Kläger von hinten. Als er das vor ihm stehende Fahrzeug bemerkte, hupte er und wurde langsamer, fuhr jedoch in das Auto hinein.
Nachdem der Beklagte bereits die Hälfte des ihm entstandenen Schadens ersetzt hatte, wollte der Kläger auch die übrigen Schadenskosten von ihm beglichen haben. Er argumentierte, dass der Unfall nur durch das verkehrswidrige Wenden des Beklagten verursacht worden sei. Die Richter folgten dem jedoch nicht.
Beide Seiten sind wegen verschiedener Fehlverhalten zu gleichen Teilen schuldig. Der Beklagte wendete verkehrswidrig und kam quer zum Stehen. Der Kläger hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Beklagte weiter fährt, bevor er selbst die Stelle passiert. Obwohl er rechtzeitig hätte bremsen können, sei er nur langsamer geworden und ohne zwingenden Grund in das Auto des Beklagten gefahren.
C.AbuSway--SF-PST