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Mieterverein kritisiert BGH-Urteil zur Eigenbedarfskündigung
Der Berliner Mieterverein (BMV) übt scharfe Kritik an einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), nach dem eine Eigenbedarfskündigung bei Verkaufsabsicht der eigenen Wohnung im selben Haus zulässig sein kann. "Wer eine Mieterin aus ihrer Wohnung wirft, um selbst dort unterzukommen, weil er die eigene Wohnung gewinnbringend verkaufen will, handelt schlicht unsozial - ein solches Vorgehen darf kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung begründen", erklärte BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels.
In dem Fall hatte ein Vermieter seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der Vermieter wohnt laut Gericht im vierten Stock eines Hauses in Berlin - seine Mieterin lebt seit 2006 in einer ähnlich geschnittenen und ähnlich großen Wohnung im dritten Stock darunter.
Den Eigenbedarf begründete der Vermieter im Kündigungsschreiben laut Gericht mit der Absicht, das Dachgeschoss auszubauen und mit seiner Wohnung im vierten Stock zu verbinden - beides ebenfalls sein Eigentum. Da die Bauarbeiten mehrere Monate dauern würden, benötige er die Wohnung seiner Mieterin im dritten Stock. Nach dem Umbau wolle der Vermieter auch nicht wieder in den vierten Stock zurückziehen, sondern die nun umgebaute Wohnung verkaufen.
Das zuständige Amtsgericht hatte einer Räumungsklage des Vermieters zunächst in erster Instanz stattgegeben. Dagegen ging die Mieterin in Berufung - zunächst mit Erfolg: Das Landgericht Berlin änderte das Urteil im November 2023 und wies die Klage ab.
Nun allerdings hob der BGH das Berufungsurteil wieder auf. Es sei "kein Raum für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung der Voraussetzungen" für die Kündigung, argumentierte es. Daher werde der Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Der BMV erklärte, er sehe "die diesem Urteil zugrunde liegende Gewichtung des Verwertungsinteresses mit großer Sorge". Es zeige sich erneut, dass eine Gesetzesreform bei der Eigenbedarfskündigung "überfällig" sei, erklärte Bartels. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einberufene Expertenkommission solle eine solche Reform anpacken. So müsse unter anderem "von vornherein ausgeschlossen werden, dass Renditeinteressen von Eigentümerinnen zur Kündigung berechtigen".
S.Abdullah--SF-PST