-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
Eilentscheidung: Baden-württembergische AfD darf Parteitag in Hechingen abhalten
Die baden-württembergische AfD darf ihren Parteitag am 8. und 9. November in Hechingen abhalten. Die Stadt in der Nähe von Tübingen muss ihr die Stadthalle überlassen, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag im Eilverfahren entschied. Dagegen kann noch Beschwerde erhoben werden. Die Stadt argumentierte unter anderem mit dem Datum - der 9. November ist der Jahrestag der sogenannten Reichspogromnacht.
Der AfD-Ortsverband hatte im August einen Mietvertrag mit der Stadt geschlossen. Im September änderte der Gemeinderat aber die Benutzungsordnung für die Zulassung politischer Veranstaltungen. Daraufhin kündigte die Stadt den Mietvertrag.
Sie gab an, dass es nur mit dem Ortsverband einen Vertrag gebe, nicht mit dem Landesverband der AfD. Darum sei eine Überlassung der Stadthalle an die Landespartei unzulässig. Eine vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte Partei dürfe am 9. November in der historischen Innenstadt Hechingens keinen Parteitag abhalten.
Die AfD habe sich bei früheren Veranstaltungen nicht an die Nutzungsbedingungen gehalten, argumentierte die Stadt weiter. Bei einem Landesparteitag sei mit viel Andrang zu rechnen. Es gebe nicht genügend Parkplätze, außerdem drohe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Gegendemonstrationen.
Sowohl der Ortsverband als auch der Landesverband wandten sich an das Verwaltungsgericht, das ihnen nun recht gab. Die von der Stadt angeführten Gründe rechtfertigten es nicht, der AfD die Nutzung der Stadthalle zu verbieten, erklärte es. Sie zielten vor allem darauf ab, das nachträgliche Herausdrängen der AfD aus der Stadthalle zu rechtfertigen.
Das Gericht führte aus, dass eine AfD-Veranstaltung am 9. November zwar provoziere. Angesichts der Bedeutung des Parteitags für die Chancen der Partei bei der kommenden Landtagswahl müsse dies aber hingenommen werden. Die AfD sei nicht verboten und dürfe Ort und Zeitpunkt ihres Parteitags selbst festlegen.
Baden-Württemberg wählt am 8. März einen neuen Landtag. Falls die Stadt Hechingen eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung aus Sigmaringen einlegt, würde der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim darüber entscheiden.
Q.Jaber--SF-PST