-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
مباحثات مصرية مع منظمة التجارة العالمية لتوسيع وصول الصادرات
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
مصر تعمل على أدوات تمويل لتقليص مخاطر الاستثمار الصناعي
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
قفزة بنسبة 58% في أسعار الكهرباء الفورية بألمانيا
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
توتال إنرجيز تبيع حصة نفطية في نيجيريا مقابل 800 مليون دولار
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
أسهم التكنولوجيا تدفع الأسواق الصينية إلى أدنى إغلاق في 14 شهراً
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
منع وفد دولي من دخول الضفة للمشاركة في مؤتمر بجامعة بيرزيت
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
مقتل حسام الزاملي برصاصة أصابت خيمة عائلته في مواصي خان يونس
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
الأردن يعلن مقتل عناصر من داعش ويعرب عن الأسف لسقوط مدنيين في سوريا
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
صحة غزة تسجل ستة قتلى و32 مصاباً خلال يوم واحد
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
مقتل الطفلة جوري الصوفي برصاصة داخل خيمة نزوح في مواصي خان يونس
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
-
بلدية الخليل: النزوح القسري تجاوز ثلاثة آلاف شخص مع استمرار الإخلاء والهدم
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel zur Halbzeit des Wahltags
-
Suche nach atomarem Endlager: Nur fünf Prozent der Bundesfläche geeignet
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Merz und Steinmeier suchen in Ostasien neue wirtschaftliche Partner
-
محمد الغول يدعو إلى وحدة فلسطينية لمواجهة مخاطر المرحلة
-
Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien
-
Lula gewinnt Brasiliens Stichwahl nach deutlicher Aufholjagd
-
ملاعب وأندية غزة تتحول إلى مراكز لإيواء العائلات النازحة
-
Füchse Berlin müssen erneut auf Lichtlein verzichten
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
Die EU-Kommission hat eine Liste mit sieben Ländern veröffentlicht, die künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen. Zugleich schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch eine schnellere Umsetzung von Teilen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Angesichts des Rückstaus bei Asylanträgen in vielen Mitgliedsländern sei "alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung", erklärte Migrationskommissar Magnus Brunner. Die veröffentlichte Liste umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig von EU-Mitgliedstaaten in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet werden, weil diesen Anträgen eine geringe Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird. Nach Angaben der Kommission soll das beschleunigte Verfahren höchstens drei Monate dauern.
Die Mitgliedstaaten müssen dennoch jeden Asylantrag individuell prüfen, unabhängig davon, ob ein Mensch aus einem sicheren Herkunftsland stammt oder nicht. Der im GEAS festgelegte übliche Zeitrahmen für Asylverfahren beträgt sechs Monate.
Die Liste würde für alle Mitgliedstaaten gelten. Diese könnten aber nach wie vor zusätzliche Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen. Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher keines auf einer entsprechenden nationalen Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Die Kommission erklärte, EU-Beitrittskandidaten würden grundsätzlich ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten gelten. Ausnahmen würden für Länder gelten, in denen es im Zusammenhang mit Konflikten "rücksichtslose Gewalt" gebe, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gebe. Die Ukraine würde also trotz ihres Beitrittsstatus' nicht als sicheres Herkunftsland eingeordnet.
Der italienische Innenminister Matteo Piantedosi bezeichnete die Veröffentlichung der Liste als "Erfolg" für seine Regierung. Rom hat sich wiederholt in Brüssel für eine striktere Beschränkung der Zuwanderung in die EU eingesetzt.
Die Reform des GEAS war im Juni 2024 von der EU beschlossen worden. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die darin vorgesehenen Bestimmungen umzusetzen. Die nun veröffentlichte einheitliche EU-Liste sicherer Herkunftsländer war Teil der Vereinbarung.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Liste schlug die EU-Kommission zudem vor, die Umsetzung zweier Elemente der Asylverfahrensverordnung vorzuziehen. Das erste Element ermöglicht den Mitgliedstaaten, Grenzverfahren oder beschleunigte Verfahren auf Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent anzuwenden. Das zweite Element erlaubt es den EU-Ländern, bestimmte Regionen oder besonders gefährdete Gruppen innerhalb eines als sicher eingestuften Herkunftslandes vom beschleunigten Verfahren auszunehmen.
Die Vorschläge der Kommission stützen sich auf eine Analyse der EU-Asylagentur EUAA und andere Quellen, darunter Informationen der Mitgliedstaaten, des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD).
Die EU-Kommission sprach mit Blick auf Länder wie Ägypten und Tunesien von "Herausforderungen" bei der Wahrung der Grundrechte. Es liege dort jedoch keine "umfassende, systematische Unterdrückung" vor. Für alle sieben Länder auf der Liste gelte, dass sie eine Anerkennungsquote von unter fünf Prozent hätten, gleichzeitig aber viele ihrer Staatsbürger Asyl in Europa beantragten, sagte ein Kommissionsvertreter.
Sowohl die Liste als auch die vorgezogene Umsetzung von Teilen der Asylverfahrensverordnung müssen noch vom EU-Parlament und den Mitgliedsländern angenommen werden.
V.Said--SF-PST