-
Jeder Zweite auf dem Dorf hält Landleben für sehr gesund
-
"Bin kein Favorit": Zverev übt sich in Zurückhaltung
-
Kurz vor Nato-Gipfel: Trump teilt erneut gegen Alliierte aus
-
KI-Boom treibt Marktwert: Wertvollste Unternehmen weltweit noch wertvoller
-
Merz empfängt Staats- und Regierungschefs der baltischen Staaten in Berlin
-
250-Jahr-Feiern: Trump besucht am Freitag Nationaldenkmal Mount Rushmore
-
Popsängerin Swift und Football-Profi Kelce heiraten laut US-Medien in New York
-
Hitzewelle in den USA: Temperatur-Rekorde in Washington und New York
-
CR7 trifft: Ronaldo triumphiert im Showdown der Altstars
-
Online-Medien: Chef von AfD-Nachwuchs fordert mehr inhaltliche Tiefe seiner Partei
-
Parlamentswahl in Algerien: Beteiligung offenbar auf historischem Tief
-
Hochzeits-Feierlichkeiten von Taylor Swift und Travis Kelce offenbar begonnen
-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
-
"What a ride": Struff in Runde drei
-
USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet
-
Vier Tiebreaks: Struff in Runde drei
-
Die Koalition versucht mit umfangreichem Reformpaket den Befreiungsschlag
-
Kritik von Linken und Verbänden: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Reichsbürger soll in Hessen Waffen gehortet haben: 59-Jähriger festgenommen
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang - Bund hält an Einstiegsplan fest
-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
Landgericht München I sieht Letzte Generation als kriminelle Vereinigung
Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Strafschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation.
Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Diese haben keine weiteren Rechtsmittel mehr. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle.
Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei.
Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig.
Das Gericht hob hervor, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich – womöglich moralisch überhöhend – über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen. Dabei hob das Gericht hervor, dass Straftaten kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion seien, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten seien.
Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Letzten Generation. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Das Amtsgericht München erließ im Mai dazu mehrere Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Das Landgericht bestätigte nun die Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse.
N.AbuHussein--SF-PST