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Denkfabrik fordert Ende der "Flat-Rate-Tarife" für Dienstwagen
In der Debatte über nötige Energieeinsparungen und hohe Kraftstoffpreise wächst die Kritik an Begünstigungen für Dienstwagen. "Angestellte, die vom Arbeitgeber einen Dienstwagen inklusive Tankkarte für private Fahrten zur Verfügung gestellt bekommen, können das Auto zu einem günstigen Flat-Rate-Tarif nutzen", sagte Benjamin Fischer von der Denkfabrik Agora Verkehrswende den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom Donnerstag. Der finanzielle Anreiz zum Spritsparen entfalle für Dienstwagennutzende in solchen Konstellationen komplett.
"Auch ist die Fahrt mit dem Pkw dann immer die günstigste Option, da anders als bei der Fahrt mit Bahn und Bus keine weiteren Kosten anfallen", fügte Fischer hinzu. "Das ist mit den Klimaschutzzielen nicht vereinbar und auch sozial ungerecht, da hauptsächlich Personen mit hohem Einkommen davon profitieren", kritisierte er.
Bislang wird die Besteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils für die private Nutzung der Dienstwagen in der Regel pauschal anhand des Listenpreises berechnet. Fischer fordert von der Bundesregierung eine Neuregelung: "Die steuerliche Bemessung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens sollte in Zukunft den Umfang der privaten Fahrleistung berücksichtigen", sagte er dem RND. "Dann erhöht jeder privat gefahrene Kilometer die Einkommensteuer des Dienstwagennutzenden."
Die Verkehrsexpertin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Dorothee Saar, bezeichnete es in Zeiten der Klimakrise als "Notwendigkeit", den Verbrauch fossiler Kraftstoffe so weit wie möglich zu reduzieren - auch mit Blick auf den russischen Angriffskrieg. Deshalb bedürfe es hier "dringend anderer Regelungen". Das Flatrate-System liefere auch keinerlei Anreiz, verbrauchsarme Fahrzeuge auszuwählen.
Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, machen laut Öko-Institut etwa 20 Prozent der Neuzulassungen aus. Nach Schätzungen der Brüsseler Denkfabrik T&E liegt der Anteil sogar bei 25 Prozent. Der Dienstwagen wird häufig mit Tankkarten kombiniert. Für den Nutzer fallen dadurch keinerlei Aufwendungen für den Kraftstoff an. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
S.Barghouti--SF-PST