-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
-
Spahn gibt auch Vorsitz von CDU Münsterland ab
-
Verband: Solarausbauziel für 2026 bereits erreicht - weiterer Ausbau aber gefährdet
-
Als Elvedi-Ersatz: Gladbach holt Itakura zurück
-
Waldbrand im Hohen Venn: Deutsche Feuerwehrleute ziehen ab
-
Klimaphänomen El Niño: Für 80 Prozent von Honduras Dürre-Alarm ausgerufen
-
Niedrige Speicherstände: Verbraucherschützer warnen vor steigenden Gaspreisen
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit der Azubis sinkt auf neues Tief
-
BSW-Politikerin Wolf: Wagenknecht hat Grenze überschritten mit AfD-Annäherung
-
Trump kündigt "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran an - Teheran reagiert gelassen
-
Nach 56 Jahren: Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München aufgeklärt
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: CDU-Kommunalpolitiker spendet und wirbt für AfD
-
Untersuchung: Weltweiter Absatz von Elektro-Lkw und -Bussen 2025 fast verdoppelt
-
Hängepartie beendet: Verstappen verlängert bei Red Bull
-
Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München von 1970 aufgeklärt
-
RKI-Bericht: Bereits rund 14.000 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Pakistan bestellt US-Gesandten wegen Aussagen von US-Botschafter in Indien ein
-
Schwere Unwetter in mehreren Bundesländern - Frau von Baum erschlagen
-
Tod von Australierin im Gazastreifen: Canberra spricht von "schwieriger" Beziehung zu Israel
-
Deutsche Exporte legen zu - Lieferungen in USA und nach China aber rückläufig
-
Behörden: Mindestens zwölf Tote bei neuen russischen Angriffen auf Region Kiew
-
USA und Kanada signalisieren weitere Annäherung in Handelsverhandlungen
Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst kommt wieder vor Gericht
Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018 kommt erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom September 2021 zu, wie es am Freitag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass die Räumung im rheinischen Braunkohlerevier rechtswidrig war.
Es beschloss außerdem, dass die Berufung vom Oberverwaltungsgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden könne. Dieses stützte seine Entscheidung nun auf besondere Schwierigkeiten der Rechtssache. Die "entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Urteil" bedürften näherer Überprüfung, erklärte es.
Wann eine mündliche Verhandlung stattfinden werde, sei derzeit aber noch nicht absehbar. Eingelegt hatte die Berufung die Stadt Kerpen, die vor dem Kölner Gericht unterlegen war.
Die Stadt hatte die Baumhäuser und andere Teile des Protestcamps im Herbst 2018 auf Anweisung des Landesbau- und -heimatministeriums räumen lassen, laut Verwaltungsgericht gegen ihren eigenen Willen. Das Gericht sah damals verschiedene rechtliche Mängel. So sei die Brandschutzbegründung erkennbar "nur vorgeschoben worden". Tatsächlich sei es um die "Entfernung der Braunkohlegegner" gegangen.
Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung. Nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg ist die Rodung inzwischen vom Tisch.
G.AbuGhazaleh--SF-PST