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Morddrohung gegen Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Büttner
Der Brandenburger Antisemitismusbeauftragte Andreas Büttner hat eine Morddrohung erhalten. Beim Landtag in Potsdam ging am Montag ein anonymer Brief mit einer Morddrohung und Beschimpfungen gegen Büttner ein, wie die Landtagsverwaltung am Dienstag mitteilte. Die Polizei nahm Ermittlungen auf.
Nach Angaben des Landtags enthielt der an Büttner gerichtete Brief ein Blatt Papier mit Verunglimpfungen und der Ankündigung "Wir töten dich" sowie einem gezeichneten Dreieck, das für die radikalislamische Hamas steht.
Aus der verdächtigen Postsendung rieselte nach Polizeiangaben eine unbekannte granulatartige Substanz. Nach Untersuchungen durch Spezialisten des Landeskriminalamts (LKA) konnte Entwarnung gegeben werden. Die Substanz habe sich als ungefährlich erwiesen.
Die Polizeidirektion West in Brandenburg an der Havel leitete Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung ein. Absender, Motivation und Ziel der Postsendung seien Gegenstand dieser Ermittlungen, in die das LKA eingebunden sei.
Zuvor hatten Unbekannte auf dem Wohngrundstück des Antisemitismusbeauftragten in Templin im Landkreis Uckermark einen Schuppen in Brand gesetzt. Verletzt wurde niemand. Der Staatsschutz beim LKA ermittelt auch in diesem Fall. Bereits im August 2024 war das Auto von Büttner mit rechtsextremen Symbolen beschädigt worden.
Die Präsidentin des Brandenburger Landtags, Ulrike Liedtke (SPD), verurteilte die Angriffe und Drohungen gegen den Antisemitismusbeauftragten. Diese seien "unter keinen Umständen hinnehmbar". "Die Täter werden hoffentlich schnell ermittelt, um strafrechtliche Maßnahmen gegen sie einleiten zu können", erklärte Liedtke. Drohungen und Gewalt seien keine Mittel der politischen Auseinandersetzung, "sondern Verbrechen gegen Menschen".
Büttner war im Juni 2024 vom Landtag zum ersten Brandenburger Antisemitismusbeauftragten gewählt worden. Das Amt wurde nach einem Parlamentsbeschluss neu geschaffen. Aufgabe ist unter anderem die Bekämpfung antisemitischer Haltungen und Äußerungen sowie die Beratung Betroffener.
N.Shalabi--SF-PST