-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht am 18. Dezember ohne ihn verhandelt hatte, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch mitteilte. A. war an dem Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.
Es war der 13. Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht, der am 10. November begonnen hatte. Schon am zweiten Verhandlungstag gestand A., einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Dabei bestritt er aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Außerdem kündigte er an dem Tag einen Hungerstreik an.
Da das Landgericht am 18. Dezember in seiner Abwesenheit verhandelte, reichte sein Verteidiger eine Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht erklärte diese aber nun für unzulässig. Entscheidungen vor einem Urteil im Strafprozess könnten nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Angeklagte zuvor noch nicht vernommen wurde - das sei aber in Magdeburg nicht der Fall, denn A. habe vor Gericht schon vieles über die Vorwürfe gegen ihn gesagt.
Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte laut Anklage am 20. Dezember 2024 bei seiner Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt zahlreiche Menschen erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wollte A. "eine unbestimmte große Zahl von Menschen" töten.
Die Verhandlung vor dem Landgericht soll am Donnerstag weitergehen. Am Mittwoch teilte das Gericht mit, dass der Angeklagte nach derzeitigem Stand verhandlungsfähig sein werde und an dem Termin teilnehmen müsse. Für den Prozess sind bislang Termine bis Mitte März bestimmt.
D.Qudsi--SF-PST