
-
Gericht: Tippen auf Display von E-Zigarette am Steuer verboten
-
Dobrindt will rechtliche Grundlagen für Drohnenabwehr schaffen - Gesetze geplant
-
Lahm erhält Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
-
Haftstrafen in Hamburg wegen Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland
-
Zwei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Baugewerbe
-
Klingbeil lobt effektive Beratungen auf Kabinettsklausur
-
Millionenklage gegen Meta: Spanisches Gericht beginnt Anhörung
-
Kabinett verabschiedet Modernisierungsagenda - Merz: "Wollen an die Spitze kommen"
-
Strompreis: Übertragungsnetzbetreiber bestätigen deutliche Absenkung der Netzentgelte
-
Einigung "in letzter Minute": Tarifabschluss für nordwestdeutsche Stahlindustrie
-
Hamburgs Antisemitismusbeauftragter Hensel gibt Amt zu Jahresende auf
-
Nach Sprengstoffdrohung: Gelände von Münchner Oktoberfest vorerst geschlossen
-
Studie: Schweizer Gletscher binnen zehn Jahren um ein Viertel geschrumpft
-
Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten
-
Nach Bremsmanöver von Rettungswagen wegen Auto: 78-jähriger Patient in Hagen tot
-
Defizit von Kommunen in erstem Halbjahr 2025 erneut gestiegen
-
Gelände von Münchner Oktoberfest bleibt vorerst geschlossen
-
Ab Mitte Dezember: Fahrkarten im Deutschlandtarif werden um 5,4 Prozent teurer
-
Ein Toter nach Brand und Knallgeräuschen in München - Familienstreit
-
Sinner gewinnt ATP-Turnier in Peking
-
35 Jahre deutsche Einheit: Anteil erwerbstätiger Frauen in Ost und West gleich
-
Telefonbetrüger erbeuten von Seniorin in Hessen 140.000 Euro
-
Haseloff fordert neue "Grundjustierung" der Bundesrepublik nach 35 Jahren Einheit
-
TÜV: Gebrauchte E-Autos mittlerweile "attraktive Alternative"
-
24-Jähriger in Schleswig-Holstein getötet - Ein Verdächtiger in Haft
-
Zivilschutz: Bis zu 60 Tote bei Erdbeben auf den Philippinen
-
Großeinsatz nach Brand und Knallgeräuschen in München
-
Alternativer Nobelpreis geht an Klimaschutzaktivisten aus Ozeanien
-
Kanuslalom: Kajak-Frauen holen WM-Silber
-
USA im "Shutdown": Senat kann sich nicht auf Übergangshaushalt einigen
-
Sabally im WNBA-Finale gegen Las Vegas
-
OpenAI veröffentlicht neues Modell von Videogenerator Sora und neue App
-
USA im "Shutdown": Haushaltssperre in Kraft getreten
-
Kimmich stolz: "Wirklich alle funktionieren"
-
"In einer anderen Liga": Frankfurt zieht Lehren nach Klatsche
-
Preisträger des Alternativen Nobelpreises werden verkündet
-
Verweigerte Corona-Impfung: Bundesverwaltungsgericht prüft Entlassung aus Bundeswehr
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen Rundfunkbeitrag
-
Rheinland-Pfalz übernimmt Vorsitz von Ministerpräsidentenkonferenz
-
Ostbeauftragte stellt Jahresbericht zum Stand der Einheit vor
-
Kabinett will Klausurtagung mit Beschluss zu Staatsmodernisierung beenden
-
Nach Drohnenvorfällen: EU-Spitzentreffen in Kopenhagen mit verstärkter Sicherheit
-
Letzter Versuch im Senat zur Abwendung gescheitert: USA stehen kurz vor "Shutdown"
-
Bundesaußenminister Wadephul für sofortige Wiedereinführung der Wehrpflicht
-
Letzter Versuch im US-Senat zur Abwendung eines "Shutdown" gescheitert
-
Gewerkschaft: Einigung bei Tarifverhandlungen der nordwestdeutschen Stahlindustrie erzielt
-
Estlands Regierungschef sieht russische Luftraumverletzungen als Ablenkungsmanöver
-
CL: Liverpool stolpert in Istanbul - Inter weiter makellos
-
Staatsanwaltschaft fordert mehr als elf Jahre Haft für US-Rapper "Diddy" Combs
-
Lehrgeld in Madrid: Frankfurt chancenlos gegen Atlético

Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten
Ausgewertete Daten von Kryptohandys sind Beweise: Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen seine Verurteilung vorgegangen. Dass in seinem Prozess Chats der von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom ausgewertet wurden, sah Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch hier nicht als Problem. Auf Grundlage der Angaben des Verurteilten gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Az. 2 BvR 625/25)
Der Mann war wegen Drogenhandels vom Landgericht Mannheim zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen zog er vor den Bundesgerichtshof, der die Strafe aufhob. Das lag aber nicht an den Anom-Daten, sondern an der neuen Rechtslage zu Cannabis. Das Landgericht muss über die Strafe für den Mann darum neu verhandeln.
Er wandte sich an das Verfassungsgericht und machte geltend, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, vor allem das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof hätten die Auswertung der Anom-Daten nicht ausreichend überprüft.
Das habe er aber nicht schlüssig erklärt, entschied das Verfassungsgericht. Es sei bekannt, dass die Software auf den Anom-Geräten auf Veranlassung des FBI mit einer Funktion versehen worden war, die dafür sorgte, dass von jeder Nachricht eine verschlüsselte Kopie an einen sogenannten iBot-Server gesandt wurde.
Das FBI habe sie zunächst entschlüsselt, dann wieder verschlüsselt auf das Speichermedium geschrieben und schließlich an den Transferserver weitergeleitet. Es sei auch bekannt, dass ein EU-Staat auf Grundlage eines Abkommens mit den USA den iBot-Server zur Verfügung gestellt habe. Es komme nicht darauf an, dass nicht bekannt wurde, um welchen EU-Staat es sich handelte.
Ebenso wenig sei es notwendig, die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse dieses Landes zu kennen, erklärte Karlsruhe. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.
Das Gericht wies darauf hin, dass es auch unabhängig von dieser Verfassungsbeschwerde bislang keine Erkenntnisse über die Anom-Daten habe, die darauf hindeuteten, dass sie nicht als Beweise verwertet werden dürften. Die Beschwerde des Drogenhändlers wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Hilfe der Ausforschungsstrategie war Ermittlern in mehreren Ländern 2021 ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen. Das FBI hatte die Kryptohandys selbst in Umlauf gebracht und dann überwacht. FBI und Ermittlungsbehörden in anderen Ländern lasen rund 20 Millionen Anom-Botschaften mit.
Im Rahmen der "Operation Trojanerschild" verfolgten Ermittler in 16 Ländern, wie Mitglieder der Mafia, asiatischer Verbrechersyndikate oder krimineller Motorradbanden Drogengeschäfte, Geldwäsche und sogar Bandenmorde über die Plattform planten.
W.Mansour--SF-PST