-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
-
Spahn gibt auch Vorsitz von CDU Münsterland ab
-
Verband: Solarausbauziel für 2026 bereits erreicht - weiterer Ausbau aber gefährdet
-
Als Elvedi-Ersatz: Gladbach holt Itakura zurück
-
Waldbrand im Hohen Venn: Deutsche Feuerwehrleute ziehen ab
-
Klimaphänomen El Niño: Für 80 Prozent von Honduras Dürre-Alarm ausgerufen
-
Niedrige Speicherstände: Verbraucherschützer warnen vor steigenden Gaspreisen
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit der Azubis sinkt auf neues Tief
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)
In dem Fall hatte die Jugendliche etwa 9500 Euro Schulden bei der gesetzlichen Kasse, weil Beiträge nicht bezahlt worden waren. Die Kasse beantragte beim Amtsgericht im thüringischen Gotha eine Durchsuchungsanordnung für ihre Vollstreckungsbeamtin. Sie gab an, dass sie in die Wohnung der Eltern beziehungsweise das Kinderzimmer müsse.
Das Amtsgericht wies den Antrag ab, das Landgericht Erfurt bestätigte dies. Nun hatte die Krankenkasse auch vor dem BGH keinen Erfolg.
Minderjährige sind in der Regel über ihre Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn der Hauptverdiener beispielsweise privat versichert ist und die Entgeltgrenze überschreitet, kann das Kind auch gesetzlich versichert werden, muss dann aber Beiträge zahlen.
Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich, wenn das Kind ein eigenes Einkommen von mehr als 565 Euro monatlich hat. Auch nach einer Scheidung kann es in bestimmten Konstellationen zu Problemen kommen.
In dem Fall, der nun dem BGH vorlag, waren die ersten Forderungen schon in den Jahren 2011 und 2013 entstanden, als die Schuldnerin noch ein kleines Kind war. Das Landgericht vermutete, dass unzuverlässige Erziehungsberechtigte daran die Schuld trugen und nicht das Mädchen selbst.
Darum sei der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung noch weniger gerechtfertigt, zumal das Kinderzimmer ihr einziger individueller Wohnraum sei. Das Interesse der Krankenkasse als Gläubigerin bewertete das Landgericht in dem Fall als weniger schwerwiegend. Der BGH prüfte die Entscheidung und fand keine Rechtsfehler.
I.Saadi--SF-PST