-
Berichte: Angelina Jolie zu Überraschungsbesuch in südukrainischer Stadt Cherson
-
Nationaler Sicherheitsrat zu erster Sitzung zusammengetreten
-
Wirbel um Wadephul: Kanzler gibt Außenminister Rückendeckung
-
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trump-Zöllen
-
Putin: Russland erwägt nach Trump-Aussagen Wiederaufnahme von Atomwaffentests
-
Union und SPD werfen AfD im Bundestag Handlanger-Dienste für Russland vor
-
Nach Bayern-Pleite: Hakimi und Dembélé fehlen PSG wochenlang
-
US-Shutdown ist längster der Geschichte - Trump gibt sich kompromisslos
-
Baden-Württemberg: 81-Jähriger fährt mit Auto in Rhein und ertrinkt
-
Ankara bekräftigt Ziel der Teilname der Türkei an EU-Rüstungsprogramm Safe
-
Mindestens neun Tote bei Absturz von Frachtflugzeug in US-Bundesstaat Kentucky
-
Machtkampf in Hoffenheim: TSG beruft Schütz und Briel ab
-
DFL gibt Ansetzungen bekannt: Flutlicht-Freitage für BVB
-
Mann in Nordrhein-Westfalen von S-Bahn getötet - Mehrere Schulklassen im Zug
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt weiter - große Unsicherheit wegen fehlender Daten
-
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
-
Hommage an 1990: DFB präsentiert WM-Trikot
-
Prinz Harry schwärmt immer noch von Großbritannien: Habe meinen Land stolz gedient
-
Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig
-
Ter Stegen nach Rücken-OP wieder auf dem Platz
-
Weiter Wirbel um Wadephul: Kanzler gibt Außenminister Rückendeckung
-
Hohe Kakaopreise belasten Geschäft von Schokoladen-Konzern Barry Callebaut
-
Abnehmspritzen-Hersteller Novo Nordisk senkt abermals Umsatzerwartung für 2025
-
Erste Kegelrobbenbabys der Saison auf Nordseeinsel Helgoland geboren
-
UNO: Mindestens 40 Zivilisten bei Kämpfen im Zentrum des Sudan getötet
-
Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung von zwei Syrern
-
Start der Herbstferien beschert Flughafen BER Allzeitrekord
-
Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden
-
Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig
-
Sexpuppen-Skandal: Frankreich will Onlinehändler Shein vorläufig sperren
-
Bauunternehmer in Bayern wegen Schwarzlohnzahlungen zu Haftstrafe verurteilt
-
Kanzler Merz stärkt Wadephul den Rücken - weitere Debatte um Syrien-Äußerungen
-
Hirsch bei Wildunfall in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich von zwei Autos erfasst
-
Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann
-
33-Jähriger übersprüht Kunstwerk mit Davidstern an Berliner East Side Gallery
-
Illegale Cannabisplantage in leerstehendem Gasthof in Sachsen-Anhalt entdeckt
-
Erneut deutlicher Anstieg der Pkw-Neuzulassungen - Markt für E-Autos wächst stark
-
Flucht über 50 Kilometer in Bayern: Berauschter Fahrer geschnappt
-
Trump-Gegner Mamdani triumphiert bei Bürgermeisterwahl in New York
-
Polizeihubschrauber und Jäger im Einsatz: Kuh legt Bundesstraße bei Tübingen lahm
-
Trotz Sexpuppen-Skandals: Online-Händler Shein eröffnet ersten Laden in Paris
-
Hotels scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen entgangener Gewinne in Pandemie
-
EU-Länder einigen sich kurz vor COP30 auf Klimaziele
-
Díaz wünscht Hakimi gute Besserung
-
Todesfälle durch Forschungschemikalien: Bayerische Polizei warnt vor Konsum
-
Sorge um El Mala: Shootingstar muss Training abbrechen
-
Jüdische Ziele in Berlin ausgespäht: Mutmaßlicher Komplize von Spion festgenommen
-
Krise der Stahlindustrie: Wirtschaftsforscher fordern Fokus auf Energiekosten
-
Tödlicher Unfall bei Orban-Eskorte: Prozess gegen Autofahrerin in Stuttgart
-
Im Schnitt 263 Euro für Geschenke: Handel hofft auf stabiles Weihnachtsgeschäft
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trump-Zöllen
Das Oberste US-Gericht befasst sich seit Mittwoch mit einem der wichtigsten Themen der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump: der Zollpolitik. Vor dem Supreme Court begann eine mündliche Anhörung zu der Frage, ob Trump mit Hilfe eines Notstandsgesetzes weitreichende Importaufschläge gegen Handelspartner weltweit verhängen durfte. Gerichte unterer Instanzen hatten Trumps Vorgehen für illegal erklärt.
Die Zölle sind zentraler Bestandteil von Trumps Wirtschaftspolitik unter dem Motto "America first" (America zuerst). Er wirft der EU und anderen Handelspartnern vor, die USA mit ihren Exportüberschüssen jahrelang "über den Tisch gezogen" zu haben.
Der Präsident warnte den Supreme Court deshalb vorab vor einer negativen Entscheidung. Bei einem Aus für die Zölle würden die Vereinigten Staaten zum "Dritte-Welt-Land", behauptete er. Dann fielen milliardenschwere Einnahmen weg und die heimische Industrie sei ungeschützt.
Der Anwalt der Trump-Regierung, John Sauer, sagte vor dem Obersten Gericht, eine Aufhebung der Zölle würde "katastrophale Folgen für die Wirtschaft und die nationale Sicherheit" haben und die USA "gnadenlosen Handelsvergeltungsmaßnahmen" anderer Länder aussetzen.
Geklagt gegen die Trump-Zölle haben kleinere US-Unternehmen, darunter ein Spielzeug- und ein Weinhändler, die unter höheren Importkosten leiden. Zudem sind zwölf US-Bundesstaaten vor Gericht gezogen. Bis zu einer Entscheidung dürften Monate vergehen. Das Oberste Gericht ist mit sechs konservativen und drei progressiven Richtern besetzt und hatte Trump zuvor bei einer Reihe von Themen vorläufig Rückendeckung gegeben.
Vergangenen Freitag hatte ein Berufungsgericht einen Großteil der von Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt. Der Präsident sei nicht befugt, derart weitreichende Zölle zu verhängen, sondern lediglich der Kongress in Washington, erklärte das unter anderem für Handelsfragen zuständige Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington.
Trump hatte sich beim Verhängen der Zölle auf ein Notstandsgesetz (IEEPA) aus dem Jahr 1977 berufen. Das Berufungsgericht erklärte, dieses Gesetz verleihe dem US-Präsidenten zwar "weitreichende Befugnisse", um auf einen "erklärten nationalen Notstand" zu reagieren. Diese enthielten aber nicht ausdrücklich die Befugnis, "Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben".
Vor dem Obersten Gerichtshof geht es um die Strafzölle, die Trump ab Anfang April in mehreren Schritten gegen zahlreiche Staaten verhängt hatte - und die grundsätzlich auf jede Art von importierten Waren angewendet werden. So gilt für die EU ein allgemeiner Zollsatz von 15 Prozent. Nicht betroffen sind höhere branchenspezifische Zölle etwa auf Aluminium, Stahl und Autos.
C.AbuSway--SF-PST