-
Baden-Württemberg: 81-Jähriger fährt mit Auto in Rhein und ertrinkt
-
Ankara bekräftigt Ziel der Teilname der Türkei an EU-Rüstungsprogramm Safe
-
Mindestens neun Tote bei Absturz von Frachtflugzeug in US-Bundesstaat Kentucky
-
Machtkampf in Hoffenheim: TSG beruft Schütz und Briel ab
-
DFL gibt Ansetzungen bekannt: Flutlicht-Freitage für BVB
-
Mann in Nordrhein-Westfalen von S-Bahn getötet - Mehrere Schulklassen im Zug
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt weiter - große Unsicherheit wegen fehlender Daten
-
Mord an zehn Patienten: Lebenslange Haft für Pfleger in Nordrhein-Westfalen
-
Hommage an 1990: DFB präsentiert WM-Trikot
-
Prinz Harry schwärmt immer noch von Großbritannien: Habe meinen Land stolz gedient
-
Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig
-
Ter Stegen nach Rücken-OP wieder auf dem Platz
-
Weiter Wirbel um Wadephul: Kanzler gibt Außenminister Rückendeckung
-
Hohe Kakaopreise belasten Geschäft von Schokoladen-Konzern Barry Callebaut
-
Abnehmspritzen-Hersteller Novo Nordisk senkt abermals Umsatzerwartung für 2025
-
Erste Kegelrobbenbabys der Saison auf Nordseeinsel Helgoland geboren
-
UNO: Mindestens 40 Zivilisten bei Kämpfen im Zentrum des Sudan getötet
-
Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung von zwei Syrern
-
Start der Herbstferien beschert Flughafen BER Allzeitrekord
-
Bundesregierung: Digitaler Führerschein soll Ende 2026 eingeführt werden
-
Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig
-
Sexpuppen-Skandal: Frankreich will Onlinehändler Shein vorläufig sperren
-
Bauunternehmer in Bayern wegen Schwarzlohnzahlungen zu Haftstrafe verurteilt
-
Kanzler Merz stärkt Wadephul den Rücken - weitere Debatte um Syrien-Äußerungen
-
Hirsch bei Wildunfall in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich von zwei Autos erfasst
-
Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann
-
33-Jähriger übersprüht Kunstwerk mit Davidstern an Berliner East Side Gallery
-
Illegale Cannabisplantage in leerstehendem Gasthof in Sachsen-Anhalt entdeckt
-
Erneut deutlicher Anstieg der Pkw-Neuzulassungen - Markt für E-Autos wächst stark
-
Flucht über 50 Kilometer in Bayern: Berauschter Fahrer geschnappt
-
Trump-Gegner Mamdani triumphiert bei Bürgermeisterwahl in New York
-
Polizeihubschrauber und Jäger im Einsatz: Kuh legt Bundesstraße bei Tübingen lahm
-
Trotz Sexpuppen-Skandals: Online-Händler Shein eröffnet ersten Laden in Paris
-
Hotels scheitern mit Verfassungsbeschwerde wegen entgangener Gewinne in Pandemie
-
EU-Länder einigen sich kurz vor COP30 auf Klimaziele
-
Díaz wünscht Hakimi gute Besserung
-
Todesfälle durch Forschungschemikalien: Bayerische Polizei warnt vor Konsum
-
Sorge um El Mala: Shootingstar muss Training abbrechen
-
Jüdische Ziele in Berlin ausgespäht: Mutmaßlicher Komplize von Spion festgenommen
-
Krise der Stahlindustrie: Wirtschaftsforscher fordern Fokus auf Energiekosten
-
Tödlicher Unfall bei Orban-Eskorte: Prozess gegen Autofahrerin in Stuttgart
-
Im Schnitt 263 Euro für Geschenke: Handel hofft auf stabiles Weihnachtsgeschäft
-
Aus iranischer Haft entlassene Franzosen bedanken sich für Unterstützung
-
Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an zehn Patienten in Nordrhein-Westfalen
-
Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall
-
Autofahrer auf französischer Insel Ile d'Oléron verletzt "absichtlich" zehn Menschen
-
Russland-Kontakte und Anfragen der AfD: Wiese kündigt "härtere Gangart" an
-
Mord aus Schwulenhass: Cold-Case-Fall vor Landgericht Paderborn
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Prozess in Arnsberg begonnen
-
China und USA setzen Vereinbarungen aus Xi-Trump-Gespräch bei Zöllen um
Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt Abschiebung von zwei Syrern
Inmitten der Debatte über die Abschiebung von Syrern hat ein weiteres Verwaltungsgericht entschieden, dass sie unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies nach Angaben vom Mittwoch die Eilanträge von zwei Syrern gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab. In Syrien drohten ihnen keine relevanten Gefahren mehr, begründete es seine Entscheidung.
In ihren Heimatprovinzen Damaskus und Latakia gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass die beiden dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. Sofern es noch Gewalt gebe, handle es sich um Einzelfälle. Das Gericht sah keine Verschlechterung der Sicherheitslage in diesem Jahr.
Syrern drohe auch nicht die Verelendung bei ihrer Rückkehr, führte es aus. Es gebe Rückkehr- und Hilfsprogramme - würden diese sowie aktuelle Erkenntnisse über Syrien berücksichtigt, sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder auf Dauer sichergestellt sei.
Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Abschiebungsschutz könne nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden, erklärte das Düsseldorfer Gericht nun.
Ähnlich hatte bereits im September das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland, urteilte es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr dafür gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.
In der Politik tobt derzeit eine Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich kürzlich bei einem Besuch in Syrien zurückhaltend über eine mögliche Rückkehr. Diese sei "zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich", weil in Syrien "sehr viel an Infrastruktur" zerstört sei.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederum stellte klar, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und nach dem Ende des Bürgerkriegs auch keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien sehe.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: "Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen." In der Rückkehrfrage gehe es auch um "ein komplexes rechtsstaatliches Verfahren".
Z.Ramadan--SF-PST