
-
Neu entdeckte Höhlenkrabbe wird nach Kieler Regierungschef Günther benannt
-
Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft getreten - Geiseln sollen bald freikommen
-
Schwarzarbeit bei Supermarkt-Befüllern: Mindestens 20 Millionen Euro Schaden
-
Unfälle mit E-Scootern: Forscher fordern größere Räder und Führerscheinpflicht
-
Berlin: Anklage gegen ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten wegen Betrugs
-
Stromausfälle nach massiven russischen Angriffen in der Ukraine
-
Klinsmann wirbt für Neuer und Woltemade
-
Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen seit 11.00 Uhr MESZ in Kraft
-
Nato beginnt am Montag jährliches Atomwaffen-Manöver
-
Trump vor erneutem Gesundheits-Check: Bin in "großartiger Verfassung"
-
Rote Liste der Weltnaturschutzunion: Arktische Robben immer stärker gefährdet
-
AfD plant Bundesparteitag in Erfurt - Innenminister: Signal für Stärke Höckes
-
Regierungskrise in Frankreich: Macron will bis zum Abend nächsten Premier ernennen
-
China will "spezielle Hafengebühren" für Schiffe aus den USA erheben
-
Umfrage: Bereitschaft zum Krankenkassenwechsel gesunken
-
Bas verteidigt geplantes Tariftreuegesetz gegen Kritik aus der Wirtschaft
-
Oppositionspolitikerin María Corina Machado aus Venezuela erhält Friedensnobelpreis
-
Ausgefeilte Jagdtechnik: Europas größte Fledermaus frisst Singvögel in der Luft
-
Klingbeil zu eingefrorenen russischen Vermögen: Putin wird für seinen Krieg bezahlen
-
SPD wehrt sich gegen Sozialabbau-Vorwurf - Bas warnt Union vor Bürgergeld-Bashing
-
Geldstrafe für Wiesbadener Ex-Dezernenten wegen Beihilfe zu Untreue in Awo-Komplex
-
Berliner Bauunternehmer wegen Schwarzlohnzahlungen zu sechs Jahren Haft verurteilt
-
Verhandlung zu Sammelklage von Verbraucherschützern nach Facebook-Datenleck beginnt
-
Gauff zu stark: Siegemund verpasst Halbfinale von Wuhan
-
Deutsche Bahn verzichtet auf Preiserhöhung im Fernverkehr zum Fahrplanwechsel
-
Thomaidis nicht mehr Basketball-Bundestrainerin
-
Bas warnt Union vor Verunsicherung durch Bürgergeld-Rhetorik
-
Keine Quarantäne-Entschädigung ohne Impfung: Selbstständiger scheitert vor Gericht
-
Berlin: Linke nominiert Elif Eralp als Spitzenkandidatin für Abgeordnetenhauswahl
-
Frau tot in Wohnung in Dorsten gefunden: Ehemann unter Verdacht
-
Weinernte in Deutschland besser als im Vorjahr - aber weiter unterdurchschnittlich
-
Durchsuchungen bei 17 Polizeibeamten in Hessen: Verdacht der Körperverletzung
-
"Wahnsinn": Österreich feiert Abend der Rekorde
-
Israelische Regierung stimmt Gaza-Abkommen zu
-
MLB: Kepler scheitert mit Phillies an Dodgers
-
NHL: Sturm siegt erneut - Stützle und Seider mit Assists
-
NFL: Eagles kassieren zweite Niederlage nacheinander
-
Trump-Gegnerin und New Yorker Generalstaatsanwältin James angeklagt
-
WM 2026: Nagelsmann begrüßt Pläne zu Anstoßzeiten
-
Gnabry lobt Wirtz: "Seine Qualität ist enorm"
-
EU-Finanzminister diskutieren in Luxemburg über eingeforene russische Vermögen
-
Träger des Friedensnobelpreises wird bekanntgegeben
-
Verteidigungsausgaben: Trump droht mit Ausschluss von Spanien aus der Nato
-
Israelische Regierung billigt Gaza-Abkommen zur Freilassung der Geiseln
-
Palästinenserpräsident Abbas hofft auf Frieden zwischen Palästinensern und Israel
-
Medien: Trump-Gegnerin und New Yorker Generalstaatsanwältin James angeklagt
-
WM-Quali: Rangnicks Österreicher mit Rekordsieg
-
Trump über Krieg in der Ukraine: Westen erhöht den Druck
-
Macron: Israelischer Siedlungsbau im Westjordanland bedroht Palästinenserstaat
-
Ohne Bellingham und Kane: Tuchel siegt mit England überzeugend

Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegen die Einführung von abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten Wahllisten richtete. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Wahlberechtigter - teils Mitglieder von Parteien - sei unzulässig, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht in Thüringen hatte das Paritätsgesetz des Landes im Juli 2020 für nichtig erklärt. (Az. 2 BvR 1470/20)
Das Gesetz war im Juli 2019 vom Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen worden. Die AfD zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, der das Gesetz mit sechs zu drei Stimmen wieder kippte. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Stefan Kaufmann, sagte damals zur Begründung unter anderem, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Den Parteien werde die Freiheit genommen zu entscheiden, wie viele Männer und Frauen auf der Liste aufgestellt würden.
Daraufhin wandten sich insgesamt 20 Menschen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik und potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten in Thüringen, an das Bundesverfassungsgericht. Sie sahen unter anderem die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung verletzt. Ihre Verfassungsbeschwerde sei allerdings nicht gut genug begründet, entschied der Zweite Senat nun.
Weder eine mögliche Verletzung von Grundrechten noch ein Verstoß gegen das Willkürverbot durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof würden ausreichend dargelegt. Dessen Annahme, dass mit dem Gesetz in das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl eingegriffen werde, erscheine verfassungsrechtlich "jedenfalls nicht von vornherein unhaltbar".
Im Februar 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde von Frauen als unzulässig zurückgewiesen, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten für den Bundestag gesetzlich regeln lassen wollten. Die Klägerinnen hätten nicht dargelegt, dass der Gesetzgeber für die passive Wahlrechtsgleichheit Parität bei den Listen durchsetzen müsste, hieß es damals zur Begründung. Auch in Brandenburg war das dortige Paritätsgesetz im Oktober 2020 vom Landesverfassungsgericht in Potsdam gekippt worden.
J.AbuShaban--SF-PST