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Urteil in den USA: Google entgeht Chrome-Verkauf - muss aber Daten teilen
In einem wegweisenden Urteil ist der US-Suchmaschinenriese Google einer befürchteten Zerschlagung entgangen, muss künftig aber zur Wahrung des Wettbewerbs bei der Online-Suche umfassende Auflagen erfüllen. Bundesrichter Amit Mehta wies am Dienstag die Forderung der US-Regierung zurück, wonach Google seinen Webbrowser Chrome verkaufen müsse. Die Google-Aktie legte kräftig zu.
Hintergrund des Wettbewerbsverfahrens ist, dass Richter Mehta bereits im August vergangenen Jahres festgestellt hatte, dass Google durch exklusive Vertriebsvereinbarungen im Wert von jährlich mehreren Milliarden Dollar unzulässige Monopole bei der Online-Suche geschaffen und diese jahrelang ausgenutzt habe. Das Justizministerium in Washington forderte daraufhin die Abspaltung von Chrome sowie weitere Beschränkungen wie das Verbot von Verträgen mit Herstellern wie Apple und Samsung über die Vorinstallation von Google-Apps auf ihren Geräten. Google und der Mutterkonzern Alphabet kritisierten dies wiederum als überzogen und "radikal".
Entsprechend groß war nach dem Urteil vom Dienstag die Erleichterung bei Google: "Die heutige Entscheidung erkennt an, wie sehr sich die Branche durch das Aufkommen von KI verändert hat, die den Menschen so viel mehr Möglichkeiten bietet, Informationen zu finden", erklärte Google-Managerin Lee-Anne Mulholland unter Verweis auf die rasante Zunahme des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI). "Der Wettbewerb ist intensiv und die Menschen können leicht die Dienste auswählen, die sie wollen", fügte sie hinzu.
Das Justizministerium hob hingegen hervor, dass die geforderten Auflagen für Google "bedeutend" seien. Nun sollten die Optionen des Ministeriums geprüft und "die nächsten Schritte hinsichtlich weiterer Abhilfemaßnahmen" erwogen werden, teilte die stellvertretende Justizministerin Abigail Slater mit.
Google muss auf Anordnung des Richters künftig "qualifizierten Wettbewerbern" Suchindexdaten und Informationen zur Nutzerinteraktion zur Verfügung stellen, die Konkurrenten dann zur Verbesserung ihrer Dienste nutzen können. Ausdrücklich befasst sich das Urteil auch mit den Herausforderungen durch generative KI-Chatbots wie ChatGPT und weitet Beschränkungen aus, die verhindern sollen, dass Google - wie bei der traditionellen Internetsuche - exklusive Verträge nutzt, um im KI-Bereich eine Vormachtstellung zu erlangen.
Überwachen soll die Umsetzung der Auflagen nun ein technisches Komitee; gelten sollen die Maßnahmen 60 Tage nach Inkrafttreten des Urteils.
Gleichwohl blieb die Entscheidung des Gerichts hinter den Erwartungen von Beobachtern zurück, die teils deutlich radikalere Vorgaben für Google erwartet hatten. Es scheine, als habe das Gericht die von der Politik geforderten Maßnahmen "als zu drakonisch" empfunden, kommentierte Rechtsexperte Carl Tobias von der University of Richmond Law School das Urteil. "Google wird sicherlich nicht zerschlagen werden, und es ist nicht klar, ob sich sein Geschäftsmodell wesentlich ändern wird", fügte er hinzu.
Die US-Regierung hatte auf die Veräußerung von Chrome gedrängt und dabei argumentiert, dass der Browser als maßgebliches Tor zum Internet fungiere und ein Drittel aller Google-Websuchen ermögliche. In seiner Entscheidung warnte Bundesrichter Mehta jedoch, dass ein Chrome-Verkauf "unglaublich chaotisch und mit hohen Risiken verbunden wäre" und dass das Justizministerium Kompetenzen überschritten habe.
Auch Vereinbarungen mit Herstellern darf Google laut dem Urteil weiter treffen: "Google wird nicht daran gehindert werden, Zahlungen zu leisten oder Vertriebspartnern andere Gegenleistungen für das Vorinstallieren oder Platzieren von Google Search, Chrome oder seinen generativen KI-Produkten anzubieten", urteilte Mehta und verwies darauf, dass andernfalls erhebliche Auswirkungen auch auf andere Marktteilnehmer und letztlich die Verbraucher zu befürchten seien.
Nur kurz nach der Entscheidung schossen die Aktien der Google-Muttergesellschaft Alphabet im nachbörslichen Handel um 7,5 Prozent in die Höhe. Mit dem Urteil sei eine "enorme Belastung für die Aktie beseitigt", kommentierte Analyst Dan Ives von Wedbush Securities.
M.Qasim--SF-PST