-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
مباحثات مصرية مع منظمة التجارة العالمية لتوسيع وصول الصادرات
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
مصر تعمل على أدوات تمويل لتقليص مخاطر الاستثمار الصناعي
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
قفزة بنسبة 58% في أسعار الكهرباء الفورية بألمانيا
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
توتال إنرجيز تبيع حصة نفطية في نيجيريا مقابل 800 مليون دولار
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
أسهم التكنولوجيا تدفع الأسواق الصينية إلى أدنى إغلاق في 14 شهراً
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
منع وفد دولي من دخول الضفة للمشاركة في مؤتمر بجامعة بيرزيت
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
مقتل حسام الزاملي برصاصة أصابت خيمة عائلته في مواصي خان يونس
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
الأردن يعلن مقتل عناصر من داعش ويعرب عن الأسف لسقوط مدنيين في سوريا
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
صحة غزة تسجل ستة قتلى و32 مصاباً خلال يوم واحد
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
مقتل الطفلة جوري الصوفي برصاصة داخل خيمة نزوح في مواصي خان يونس
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
-
بلدية الخليل: النزوح القسري تجاوز ثلاثة آلاف شخص مع استمرار الإخلاء والهدم
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel zur Halbzeit des Wahltags
-
Suche nach atomarem Endlager: Nur fünf Prozent der Bundesfläche geeignet
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Merz und Steinmeier suchen in Ostasien neue wirtschaftliche Partner
-
محمد الغول يدعو إلى وحدة فلسطينية لمواجهة مخاطر المرحلة
-
Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien
-
Lula gewinnt Brasiliens Stichwahl nach deutlicher Aufholjagd
-
ملاعب وأندية غزة تتحول إلى مراكز لإيواء العائلات النازحة
-
Füchse Berlin müssen erneut auf Lichtlein verzichten
Tier kopfüber in Auto geschleudert: Geldstrafe wegen Misshandlung von Hund in Hessen
Das Amtsgericht im hessischen Darmstadt hat einen Mann wegen Tierquälerei an einem Hund zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sah es in seinem Urteil vom Dienstag als erwiesen an, dass der 47-Jährige seinen Hund misshandelt hatte.
Auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Griesheim griff er das Tier im April 2024 am Halsband und schleuderte es über seine Schulter kopfüber ins Fahrzeuginnere. Der Hund schlug mit dem Brustkorb und dem Leistenbereich gegen die Dachkante.
Mit der Geldstrafe blieb das Gericht unter dem Strafbefehl, der 4200 Euro von dem Mann gefordert hatte. Der Strafbefehl, gegen den der 47-Jährige Einspruch erhob, sah zudem ein Betreuungsverbot für Hunde vor. Dies wurde nun aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.
T.Ibrahim--SF-PST