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Mercedes scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Diesel-Urteil in Karlsruhe
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ist eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe nahm die Beschwerde von Mercedes-Benz nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung an. Sie richtete sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Schadenersatz für von dem Abgasskandal betroffene Autokäufer. (Az. 2 BvR 1440/23)
Im Juni 2023 hatte der BGH erstmals entschieden, dass Autokäufern auch bei Fahrlässigkeit Schadenersatz zustehen kann. Er machte damit den Weg für zahlreiche weitere Entschädigungen frei. Konkret ging es um Fälle, bei denen die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Auch wenn der jeweilige Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt habe, könne den Kunden eine Entschädigung zustehen, hieß es in dem BGH-Urteil.
Der BGH setzte diese aber nicht auf den vollen Kaufpreis fest. Er sah nur einen möglichen Anspruch auf eine Wertminderung von fünf bis 15 Prozent. Zugrunde lag den Urteilen jeweils ein Rechtsstreit mit Volkswagen, einer mit Audi und einer mit Mercedes-Benz. Die konkreten Fälle verwies der BGH an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurück, die neu darüber entschieden.
In dem Fall, der Mercedes-Benz betraf, wurde dem Käufer letztlich keine Entschädigung zugesprochen. Nach dem Vorteilsausgleich - der die Nutzung des Autos über Jahre berücksichtigt - bleibe dem Käufer kein Schaden, urteilte das Stuttgarter Oberlandesgericht im Dezember 2023.
Schon zuvor hatte der Autobauer aber eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben, in der es nur um das ihn selbst betreffende Urteil ging. Er sah unter anderem sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, da das BGH-Urteil von einem sogenannten Hilfssenat gefällt wurde. Dieser mit Richterinnen und Richtern des BGH besetzte Hilfssenat wurde extra für die vielen Dieselfälle eingerichtet. Mercedes-Benz rügte auch, dass der BGH verschiedene Fragen nicht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt hatte.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde aber nun für unzulässig. Es sah keine Verletzung von Grundrechten. Auch sei Mercedes-Benz durch das Urteil nicht unmittelbar betroffen. Denn der BGH habe den konkreten Fall nach Stuttgart zurückverwiesen - erst das Urteil des Oberlandesgerichts habe die Rechtsfolgen für Autobauer und Verbraucher festgelegt.
C.Hamad--SF-PST