-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
مباحثات مصرية مع منظمة التجارة العالمية لتوسيع وصول الصادرات
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
مصر تعمل على أدوات تمويل لتقليص مخاطر الاستثمار الصناعي
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
قفزة بنسبة 58% في أسعار الكهرباء الفورية بألمانيا
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
توتال إنرجيز تبيع حصة نفطية في نيجيريا مقابل 800 مليون دولار
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
أسهم التكنولوجيا تدفع الأسواق الصينية إلى أدنى إغلاق في 14 شهراً
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
منع وفد دولي من دخول الضفة للمشاركة في مؤتمر بجامعة بيرزيت
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
مقتل حسام الزاملي برصاصة أصابت خيمة عائلته في مواصي خان يونس
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
الأردن يعلن مقتل عناصر من داعش ويعرب عن الأسف لسقوط مدنيين في سوريا
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
صحة غزة تسجل ستة قتلى و32 مصاباً خلال يوم واحد
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
مقتل الطفلة جوري الصوفي برصاصة داخل خيمة نزوح في مواصي خان يونس
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
-
بلدية الخليل: النزوح القسري تجاوز ثلاثة آلاف شخص مع استمرار الإخلاء والهدم
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel zur Halbzeit des Wahltags
-
Suche nach atomarem Endlager: Nur fünf Prozent der Bundesfläche geeignet
-
Frankreichs Regierung ruft zum Blockade-Ende auf - Schüler wollen weiter protestieren
-
Merz und Steinmeier suchen in Ostasien neue wirtschaftliche Partner
-
محمد الغول يدعو إلى وحدة فلسطينية لمواجهة مخاطر المرحلة
-
Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien
-
Lula gewinnt Brasiliens Stichwahl nach deutlicher Aufholjagd
-
ملاعب وأندية غزة تتحول إلى مراكز لإيواء العائلات النازحة
-
Füchse Berlin müssen erneut auf Lichtlein verzichten
Mörder von Regierungspräsident Lübcke bekommt teilweise Recht in Kostenstreit
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan E., hat in einem Streit um die Eintreibung der Gerichtskosten teilweise Recht bekommen. Die Kosten werden grundsätzlich von der Gerichtskasse eingetrieben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Die ermittelnde Behörde ist nicht für die Eintragung einer Zwangshypothek zuständig. (Az.: 20 W 51/25)
Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte E. im Dezember 2021 wegen des rechtsextremen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft. Es stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen ist.
Den Mitangeklagten Markus H. verurteilte das Gericht wegen eines Waffendelikts, sprach ihn aber vom Vorwurf der psychischen Beihilfe frei. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
E. wurde auch dazu verurteilt, die Prozesskosten in Höhe von rund 180.000 Euro zu tragen. Auf Veranlassung der ermittelnden Behörde, des Generalbundesanwalts, wurde im Grundbuch eine bereits bestehende Hypothek von 150.000 Euro auf E.s Grundbesitz in Nordhessen in eine Zwangshypothek umgewandelt. Damit sollte die Forderung zusätzlich gesichert werden. Zudem wurde eine weitere Zwangshypothek in Höhe von rund 30.000 Euro eingetragen.
E. wandte sich gerichtlich gegen die Eintragung der weiteren Zwangshypothek in Höhe von rund 30.000 Euro und bekam nun teilweise Recht. Die Zwangshypothek an sich kann nicht gelöscht werden, entschieden die Richter. Inhaltlich ist diese richtig. Da der Eintrag aber durch den Generalbundesanwalt initiiert wurde und nicht durch die Gerichtskasse, wurde gegen gesetzliche Pflichten verstoßen.
Dadurch wurde das Grundbuch falsch. Deswegen muss ins Grundbuch nun ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung der weiteren Zwangshypothek aufgenommen werden. Zur Eintragung der Zwangshypothek ist die ermittelnde Behörde, in diesem Fall der Generalbundesanwalt, nicht berechtigt. Die Vollstreckungsbehörde ist grundsätzlich die Gerichtskasse.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat die Beschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Die Vorgehensweise scheine der üblichen Praxis zu entsprechen und sei höchstrichterlich zu klären.
Y.Shaath--SF-PST