
-
Nach Schüssen in Menden mit einem Toten: Polizei fahndet nach 40-jährigem Tatverdächtigen
-
Sozial- und Seniorenverbände kritisieren Vorstoß zu Pflichtjahr für Rentner
-
Varfolomeev erneut Weltmeisterin im Mehrkampf
-
Irrtümlich nach El Salvador abgeschobener Migrant in den USA wieder auf freiem Fuß
-
"Ich fühle mich gut": Zverev bereit für US Open
-
Hattrick von Kane: Bayern mit Machtdemonstration zum Auftakt
-
Berliner Mohrenstraße kann nun doch am Samstag umbenannt werden
-
Fast 90 Meter: Speerwerfer Weber gewinnt in Brüssel
-
Trump: Chip-Hersteller Intel stimmt zehnprozentigem Einstieg des Staates zu
-
Niederländischer Außenminister Veldkamp tritt in Streit um Israel-Sanktionen zurück
-
Nächste Niederlage: Klose und Nürnberg tief in der Krise
-
CDU in Niedersachsen bestätigt Sebastian Lechner als Landeschef
-
UNO erklärt offiziell Hungersnot im Gebiet der Stadt Gaza - Netanjahu empört
-
Trump: WM-Auslosung in Washington
-
FC Bayern: Hainer verteidigt Hoeneß-Ansage
-
FBI-Durchsuchung bei Ex-Sicherheitsberater und Trump-Kritiker Bolton
-
Deutschland Tour: Lipowitz mit Unfall - Narváez siegt kurios
-
Polizist im Saarland erschossen: Haftbefehl wegen Mordes gegen 18-Jährigen
-
US-Notenbankchef Powell schließt Leitzinssenkung nicht aus
-
Verletzter Havertz fehlt Arsenal vorerst
-
Ein Toter nach Schüssen auf offener Straße in nordrhein-westfälischem Menden
-
Kanu-WM: Kajak-Vierer verpasst Medaille
-
NDR: Ehemaliger ARD-Adelsexperte Rolf Seelmann-Eggebert mit 88 Jahren gestorben
-
Nato-Generalsekretär Rutte fordert in Kiew "robuste Sicherheitsgarantien" für die Ukraine
-
Dienstjahr für Rentner: Ökonom Fratzscher sorgt mit Idee für Welle der Kritik
-
Polzin hat "maximal Bock" - Heuer Fernandes im HSV-Tor
-
Bekannter Trump-Kritiker: FBI durchsucht Haus von früherem US-Sicherheitsberater Bolton
-
Nato-Generalsekretär fordert in Kiew "robuste Sicherheitsgarantien" für die Ukraine
-
Klimaaktivisten um Thunberg blockieren Finanzinstitute in Oslo
-
Verbot von Pro-Palästina-Protesten vor Kirche in Baden-Württemberg weitgehend rechtens
-
Merz reist mit Macron und Tusk am Mittwoch nach Moldau
-
Sri Lankas früherer Präsident Wickremesinghe festgenommen
-
US-Regierung stoppt nach tödlichem Unfall Ausstellung von Visa für Lkw-Fahrer
-
UNO erklärt offiziell Hungersnot im Gebiet der Stadt Gaza - Israel weist Vorwürfe zurück
-
FC Bayern: Wanner wechselt nach Eindhoven
-
Prozess gegen 16-jährigen mutmaßlichen Islamisten in Mainz begonnen
-
Klage wegen Majestätsbeleidigung gegen Thailands Ex-Regierungschef Thaksin abgewiesen
-
DHL schränkt Warenversand aus Deutschland in die USA wegen neuer US-Zollregeln ein
-
Ein Jahr nach Anschlag in Solingen hält Verunsicherung an - Wüst zeigt Verständnis
-
Steinmeier versichert Ukraine deutsche Unterstützung solange wie nötig
-
Darmkrebsfrüherkennung: Nur ein Bruchteil der Versicherten geht zur Kontrolle
-
Niedriger Füllstand in Gasspeichern: Grünen-Politiker besorgt - Regierung beruhigt
-
Brief an Kabinettskollegen: Klingbeil fordert "substanzielle" Sparvorschläge
-
Gesetzentwurf: Strompreise sollen 2026 über Zuschuss zu Übertragungsnetzkosten sinken
-
Spahn begründet Koalitionsprobleme auch mit Unerfahrenheit der Abgeordneten
-
Lunow verzichtet: Weg für Watzke ist frei
-
US-Bundesrichterin ordnet teilweisen Rückbau von Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" an
-
Nowitzkis EM-Tipps: Gold für Deutschland, Schröder MVP
-
Bundesverfassungsgericht: Keine finanzielle Hilfe für Vaterschaftsstreit aus DDR-Zeit
-
Geplante Umbenennung von Berliner Mohrenstraße vorerst gestoppt

EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten
Im Fall einer Marokkanerin mit belgischem Sohn in Belgien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen definiert, unter denen finanziell abhängige nahe Verwandte bleiben dürfen. Sie müssen demnach nachweisen, dass sie sowohl bei ihrer Einreise als auch zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Aufenthaltskarte von der Familie Unterhalt bekamen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az. C-607/21)
Die Marokkanerin war schon im Jahr 2011 nach Belgien eingereist. Sie beantragte die Familienzusammenführung mit ihrem Sohn, der die belgische Staatsangehörigkeit hat. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Danach beantragte sie 2015 und 2017 ein Recht auf Aufenthalt als Verwandte in gerader aufsteigender Linie, der von der Lebensgefährtin ihres Sohns Unterhalt gewährt werde. Diese Lebensgefährtin ist Niederländerin, also EU-Bürgerin.
Die Mutter legte Dokumente aus der Zeit vor ihrer Einreise nach Belgien vor, um nachzuweisen, dass sie finanziell abhängig war. Die belgischen Behörden lehnten ihren Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass diese Nachweise zu alt seien. Die Frau zog in Belgien vor Gericht. Dieses fragte den EuGH, welches Datum nach einem so langen Zeitraum entscheidend sei für die Beurteilung, ob der Frau Unterhalt gewährt werde.
Wenn die Betreffenden Nachweise für den Zeitpunkt der Einreise und den Zeitpunkt des Antrags vorlegen könnten, hätten sie ein Aufenthaltsrecht, erklärte der EuGH nun. Dazu müssten sie Dokumente aus der Vergangenheit vorweisen, die ein Abhängigkeitsverhältnis im Herkunftsland zu dem Zeitpunkt belegten, zu dem sie in die EU nachgezogen seien. Diese Dokumente könnten nicht als veraltet angesehen werden.
Im konkreten Fall entscheidet nun das belgische Gericht über das Aufenthaltsrecht für die Marokkanerin. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
G.AbuHamad--SF-PST