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Mehrjährige Haftstrafen für Steuerhinterziehung mit Schwarzeinkäufen in München
Das Landgericht München II hat vier Angeklagte wegen Steuerhinterziehung im großen Stil mit sogenannten Schwarzeinkäufen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die zwei Männer und zwei Frauen sollen für drei Jahre bis vier Jahre und drei Monate in Haft, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. Schuldig gesprochen wurden sie wegen Steuerhinterziehung und Betrugs in teils hunderten Fällen beziehungsweise Beihilfe dazu.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte als Geschäftsführer einer Firma ein System eines beleglosen Wareneinkaufs von einer Vielzahl von Lieferanten organisiert hatte. Die Ausgaben der Buchführung wurden mit Rechnungen zweier weiterer Angeklagten abgedeckt, die aber in Wirklichkeit nur etwa zehn Prozent der abgerechneten Lieferungen erbrachten.
Das Unternehmen des zweiten männlichen Angeklagten erfasste 2010 für diese vorgeblich an die Firma des Hauptangeklagten verkauften Waren Eingangsrechnungen in der Buchführung und zog Vorsteuer daraus, obwohl diese Waren nie geliefert wurden.
Den Hauptangeklagten verurteilte das Gericht wegen einer Umsatzsteuerhinterziehung zwischen 2006 und 2010. Seine Ehefrau und eine Prokuristin wurden wegen Beihilfe verurteilt, weil sie die beleglosen Einkäufe verwaltet und die Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt hatten.
Der vierte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung zugunsten der Firma des Hauptangeklagten und wegen Steuerhinterziehung zu Gunsten seines eigenen Unternehmens schuldig gesprochen. Insgesamt wurden rund 2,8 Millionen Euro hinterzogen.
Der Hauptangeklagte und die Prokuristin wurden zudem wegen zahlreicher weiterer Betrugstaten verurteilt. Durch ein ausgeklügeltes Betrugssystem in mehreren von ihm betriebenen Unternehmen im Schrott- und Metallhandel hatte der Mann rund 300.000 Euro Schaden verursacht. Der angelieferte Schrott wurde zunächst ordnungsgemäß gewogen, auch wurde ein Wiegeschein erstellt.
Anschließend zog das Duo aber grundlos Gewicht wieder ab. Dies war Grundlage für einen neuen Wiegeschein, der gegenüber Lieferanten abgerechnet wurde. Die korrekten Erstangaben vernichteten sie, den Lieferanten wurden nur die neu erstellten Wiegescheine vorgelegt. Von den Abzügen wussten diese nichts.
Nach Angaben des Gerichts wurden am letzten Tag der Verhandlung rund 900.000 Euro Umsatzsteuer nachbezahlt. Dennoch ordnete die Kammer die Einziehung von rund einer weiteren Million Euro an. Der Kammer zufolge waren die Angeklagten mit einer hohen kriminellen Energie vorgegangen.
Der Prozess begann im Oktober 2022. Die lange Verfahrensdauer ging nach Angaben des Gerichts auf zahlreiche Anträge der Verteidigung zurück. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten jeweils zwei Monate der verhängten Strafen bereits als vollstreckt.
B.Khalifa--SF-PST