-
Flugzeugträger "USS Gerald R. Ford" kehrt nach 326-tägigem Einsatz in die USA zurück
-
Ebola-Ausbruch in DR Kongo und Uganda: WHO ruft internationale Notlage aus
-
Trump-Regierung lädt zu Gebetsveranstaltung in Washington
-
Umfrage: 84 Prozent der Befragten machen sich große Sorgen um Deutschland
-
Venezuela weist Ex-Minister und Maduro-Vertrauten Alex Saab erneut in die USA aus
-
Sarah Engels nach ESC-Abschneiden nicht enttäuscht: "Großes Fest"
-
Zehntausende bei Demonstration von rechtsextremem Aktivisten in London - 43 Festnahmen
-
Bulgarien gewinnt überraschend Eurovision Song Contest
-
Deutschland beim Eurovision Song Contest auf Platz 23
-
Woody Harrelson bewundert Protestkultur der Franzosen
-
Überragend auf Runde drei: Golfer Schmid in der Spitzengruppe
-
Favoriten zeigen im ESC-Finale starke Auftritte
-
Nagelsmann lässt Neuer-Rückkehr offen
-
Autofahrer in Norditalien rast in Menschenmenge: Acht Verletzte in Modena
-
Trotz Waffenruhe-Verlängerung: Israel greift erneut Ziele im Südlibanon an
-
Autofahrer rast in Menschenmenge: Acht Verletzte in Modena
-
Eurovision Song Contest in Wien hat begonnen - Finnland und Australien Favoriten
-
Regierungskrise in London: Ex-Minister Streeting will Starmer als Premier ablösen
-
Sonderkollektion von Swatch sorgt für chaotische Szenen vor Geschäften weltweit
-
Sky: Neuer kehrt in die Nationalmannschaft zurück
-
St. Pauli: Blessin lässt Zukunft offen - Vasilj geht
-
Tischtennis: Saabrücken im Finale - aber kein deutsches Duell
-
Behörden: Toter Wal vor dänischer Küste ist "Timmy"
-
"Vertrauen ausgesprochen" Baumann sieht sich als Nummer eins
-
DFL kürt Olise zum Spieler der Saison
-
Sieg in Frankfurt: Stuttgart in der Champions League
-
Kane mit Dreierpack: Bayern feiern gelungenen Abschluss
-
K.o. auf dem Kiez: Wolfsburg schießt St. Pauli in die 2. Liga
-
Kein Wunder: Heidenheim verliert und steigt ab
-
Britischer Ex-Minister Streeting will als möglicher Starmer-Nachfolger kandidieren
-
Zehntausende bei Demonstration von rechtsextremem Aktivisten in London
-
Behörden: Bei totem Wal in Dänemark handelt es sich um "Timmy"
-
Ökonomen bezweifeln Reformwillen der Regierung - CSU sieht zeitlichen Puffer
-
Papst Leo XIV. reist im September zum Staatsbesuch nach Frankreich
-
Kein Happy End für Hearts: Celtic mit Last-Minute-Sieg
-
3. Liga: Cottbus zweiter Aufsteiger
-
Kreml-Chef Putin reist wenige Tage nach Trump nach China
-
Traumlauf in Shanghai: Abdilaahi knackt nächsten Baumann-Rekord
-
Mercedes erwägt Einstieg in Rüstungsbereich - Källenius sieht wachsenden Markt
-
Nach Waffenruhe-Verlängerung: Neue gegenseitige Angriffe Israels und der Hisbollah
-
Tischtennis: Saarbrücken im Finale der Champions League
-
Trump-Warnung vor Unabhängigkeit von China: Taiwan pocht weiter auf Souveränität
-
Deutscher Nato-General lobt umstrittene Palantir-Software
-
Nach vier Jahren: Lewandowski verlässt Barcelona
-
Mercedes schließt Einstieg in Rüstungsproduktion nicht aus
-
Länder-Innenminister warnen vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Nouripour: Erfolgreicher Fußball-WM-Auftritt wird nicht auf Regierung abfärben
-
Ranghoher IS-Kommandeur bei gemeinsamem Militäreinsatz der USA und Nigerias getötet
-
CSU-Landesgruppenchef: Minderheitsregierung wäre Signal der Schwäche an die Welt
-
Nach Trumps China-Reise: Putin reist zu zweitägigem Besuch nach Peking
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)
Wegen starken Übergewichts hatte die Krankenkasse der Klägerin 2018 eine Magenverkleinerung bezahlt. Dadurch konnte sie erheblich abnehmen, haderte nun aber mit den entstandenen Hautfalten ihres Körpers. Daher beantragte sie auch die Kostenübernahme für eine Straffung der Haut an Bauch und Brust.
Die Krankenkasse und auch die Instanzgerichte lehnten dies ab. Die Behandlung sei weder aus hautmedizinischen noch aus anderen gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen, erklärten sie. Es habe sich um einen kosmetischen Eingriff gehandelt.
Dabei hatte das bayerische Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen. Mit ihrer Beschwerde verwies die Frau auf die Rechtsprechung des BSG zur Entfernung einer Brust, etwa bei Krebs. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen gegebenenfalls eine Brust-Aufbauplastik bezahlen.
Dennoch wies das BSG die Beschwerde nun ab. Dass der Frau eine Kostenerstattung für die Operation nicht zustehe, ergebe sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung, erklärte es.
Nach einer Brustentfernung werde mit der Aufbauplastik der direkt vor dem Eingriff bestehende Zustand wieder hergestellt. Darum gehe es bei der Klägerin hier aber gerade nicht. Die von ihr inzwischen aus eigener Tasche bezahlten Operationen seien an ganz anderen Körperstellen als dem Magen erfolgt. Ziel sei ein Zustand gewesen, wie er schon lange vor der Magenoperation bestanden habe, nämlich vor der Entwicklung der Adipositas.
Y.Zaher--SF-PST