
-
Übersauerung der Ozeane: Haie könnten ihren Biss verlieren
-
Lange Haftstrafe wegen Majestätsbeleidung: 69-Jährige in Thailand begnadigt
-
Nach Chukwuemeka: BVB holt auch Anselmino
-
Kritik vor Eröffnung von weiterem Abschnitt der Autobahn 100 in Berlin
-
Bundesamt: Zwei von drei Studierenden sind durch Wohnkosten finanziell überlastet
-
Sitzblockade von Anti-Kriegs-Bündnis vor Karrierecenter der Bundeswehr in Köln
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: SPD schlägt Steffen Krach als Spitzenkandidaten vor
-
Pistorius rechnet mit Erfolg von Freiwilligen-Modell bei Wehrdienst
-
Deutsche Maschinenbauer warnen vor "bösen Folgen" der EU-USA-Zolleinigung
-
Vor Kabinettssitzung: Pistorius betont Freiwilligkeit bei neuem Wehrdienst
-
Rekordhitze in Japan: Zehn Tage über 35 Grad Celsius in Tokio
-
Deutsche Bahn stockt Angebot von Verbindungen nach Polen deutlich auf
-
Dritter Rückgang in Folge: Konsumklima "in der Sommerflaute"
-
Auf 50 Prozent verdoppelte US-Strafzölle gegen Indien in Kraft
-
Tausende demonstrieren in Israel gegen den Krieg - Vage Worte Netanjahus nach Kabinettssitzung
-
Matchball weit nach Mitternacht: Zverev souverän in Runde zwei
-
Undav über Woltemade-Debatte: "Lasst den Jungen in Ruhe"
-
"Wird mich beschäftigen": Nübels wilde Achterbahn der Gefühle
-
Merz reist mit Macron und Tusk nach Moldau - Signal der Unterstützung an Unabhängigkeitstag
-
Bundeskabinett tagt im Verteidigungsministerium zu Wehrdienst-Plan von Pistorius
-
Krimi über 4:46 Stunden: Altmaier kämpft sich in Runde zwei
-
Röttgen kritisiert Fehlen von Zahlen und Fristen in Wehrdienst-Plan von Pistorius
-
Lys und Siegemund in der zweiten Runde der US Open
-
Wilder Schlagabtausch: VfB entgeht Pokal-Blamage
-
Starke Lys erreicht zweite Runde der US Open
-
Trump will Todesstrafe in Washington wieder einführen
-
Keine Probleme: Sinner meistert Auftakthürde
-
Iran nach Atomgesprächen: Europäische Staaten sollen "richtige Entscheidung" treffen
-
"It's a love story": Kelce und Popstar Swift verlobt
-
Pop-Star Taylor Swift und NFL-Spieler Travis Kelce haben sich verlobt
-
Trump entsendet zwei weitere Schiffe der US-Marine in die Karibik
-
Brasiliens Präsident Lula: USA widerrufen Visum für brasilianischen Justizminister
-
US-Notenbank-Gouverneurin Cook will gegen von Trump angeordnete Entlassung klagen
-
Sri Lankas inhaftierter Ex-Präsident Wickremesinghe gegen Kaution freigelassen
-
Offiziell: Leverkusen holt Ex-Madrilene Vázquez
-
Kosovo wählt nach 57 gescheiterten Versuchen neuen Parlamentspräsidenten
-
Demonstranten in Israel fordern vor Sicherheitskabinettssitzung Ende des Gaza-Kriegs
-
Turner gewinnt vierte Vuelta-Etappe – Gaudu übernimmt Rot
-
Frankreichs Premier Bayrou wirbt vor Vertrauensabstimmung um Unterstützung
-
KI-Firma Perplexity AI schlägt Modell zur Beteiligung an Einnahmen für Verlage vor
-
Parlament in Litauen bestätigt Sozialdemokratin Ruginiene als Regierungschefin
-
Anschlag auf Verdi-Demonstration in München: Bundesanwaltschaft erhebt Mordanklage
-
Einige Afghanen mit Aufnahmezusage dürfen einreisen - Anzahl unklar
-
Höchststrafe für Mord an Psychotherapeutin in Offenburg
-
ADAC: Am letzten Augustwochenende zäher Verkehr aus Urlaubsregionen
-
Mordanklage wegen Anschlags auf Verdi-Demonstration in München erhoben
-
Türkischer Verkehrsminister veröffentlicht Raser-Video und muss Bußgeld zahlen
-
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
-
Messerattacke auf US-Bürger in Dresdner Straßenbahn: 21-Jähriger in Haft
-
Anschlagsplan für Taylor-Swift-Konzert: Bewährungsstrafe für 16-Jährigen in Berlin

Wertpapiere eingefroren: Klage iranischer Bank gegen Clearstream wird neu verhandelt
Der Rechtsstreit zwischen einer iranischen Bank und der deutschen Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Middle East Bank fordert von der Wertpapiersammelbank, der Clearstream Banking AG, Schadenersatz von elf Millionen Euro. (Az. XI ZR 59/23)
Clearstream ist eine sogenannter Zentralverwahrerin, die Wertpapiere verwahrt und verwaltet. Das tat sie auch für Unternehmens- und Staatsanleihen im Wert von zehneinhalb Millionen Euro, welche die Middle East Bank im Juni 2019 erworben hatte. Diese hatte dafür bei einer Volksbank ein Depot eröffnet. Clearstream buchte die Wertpapiere im August 2019 auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.
Grund dafür war, dass die USA 2018 aus dem Atomabkommen mit dem Iran ausgestiegen und die Wirtschaftssanktionen wieder in Kraft gesetzt hatten. Die iranische Bank stand auf der Sanktionsliste. Sogenannte Sekundärsanktionen der USA sehen seit Oktober 2020 vor, dass sich auch Nicht-US-Unternehmen daran halten und keine geschäftlichen Beziehungen mit Firmen auf der Liste unterhalten. Sonst drohen Strafzahlungen und eine Beschränkung des Zugangs zum US-Finanzmarkt.
Am 16. Januar 2020 beauftragte die iranische Bank die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu verkaufen. Die Volksbank wies darauf hin, dass die Wertpapiersammelbank keine Weisungen von der iranischen Bank entgegennehme. Die Middle East Bank zog vor Gericht und forderte elf Millionen Euro Schadenersatz wegen entgangener Verkaufserlöse und nicht weitergeleiteter oder eingezogener Zinsen bis Ende Januar 2020. Landgericht und Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden größtenteils gegen sie.
Die EU-Blocking-Verordnung verbietet das Befolgen der US-Sanktionen, allerdings können Ausnahmen gemacht werden. Betroffene Unternehmen aus der EU können Schadenersatz bekommen. Der iranischen Bank steht allerdings aufgrund der Verordnung kein Schadenersatz zu, wie der BGH nun entschied. Eine Zweigniederlassung in München reicht dafür nicht aus. Es gebe auch keine vertraglichen Schadenersatzansprüche, da die iranische Bank nur mit der Volksbank einen Vertrag habe, nicht mit der Zentralverwahrerin.
Allerdings habe Clearstream mit dem Einfrieren der Wertpapiere das Eigentum der iranischen Bank verletzt. Das Einfrieren sei auch widerrechtlich gewesen, da die US-Sekundärsanktionen im Januar 2020 noch nicht in Kraft gewesen seien. Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob Clearstream schuldhaft gehandelt hat oder sich unverschuldet irrte - und und ob ihr Handeln den geltend gemachten Schaden verursachte.
J.AbuHassan--SF-PST