-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
EU-Spitzen zu Gipfeltreffen in Kanada
-
Rotes Kreuz eröffnet größtes Bevölkerungsschutzzentrum Deutschlands
-
Merz besucht Südkorea - Halbleiter und Abhängigkeit von China auf der Agenda
-
Konstituierende Sitzung von neu gewähltem Abgeordnetenhaus in Berlin
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "gewählten" Präsidenten Brasiliens
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
السكتة الدماغية: علامات مبكرة تجعل التدخل السريع ضرورة
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
شركتان صينيتان تنهيان رعاية مبابي بعد مقطع عن ماو تسي تونغ
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
موقع سهيلة الأثري يعيد قراءة تاريخ الاستقرار البشري في حتا
-
اعتماد 7 يناير يوم زايد المؤسس مناسبة وطنية سنوية في الإمارات
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
انطلاق التصفيات النهائية لفئة الجاليات في تحدي القراءة العربي
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
تركيزات قياسية لغازات الاحتباس الحراري في الغلاف الجوي خلال 2025
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
شباب من أجل الاستدامة تفتح التسجيل لبرامج 2027 في عامها العاشر
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
منصور بن زايد: يوم زايد المؤسس يجدد الاعتزاز بإرث الوالد المؤسس
-
محمد بن راشد: يوم زايد المؤسس احتفاء بالوحدة وباني نهضة الإمارات
-
غرف دبي ودي إتش إل تتعاونان لدعم توسع الشركات في الأسواق العالمية
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
وكيل ذكاء اصطناعي يرصد أربع ثغرات في برمجيات منشآت الاندماج النووي
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
خالد بن محمد ومارك كارني يبحثان توسيع الشراكة الإماراتية الكندية
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
كيف تستخدم البنوك المركزية أدواتها عند تراجع العملات؟
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
الدولار يستقر فوق 56 جنيهاً في البنوك المصرية الأربعاء
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
النفط يصعد أكثر من 1% والأسواق تترقب بيانات المخزونات الأميركية
Urteil: Probezeit darf nicht gesamte Dauer des Arbeitsvertrags umfassen
Eine Probezeit darf nicht die gesamte Dauer des Arbeitsvertrags umfassen. Eine solche Vereinbarung ist in der Regel unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Als Folge kann demnach der Arbeitgeber nicht mit verkürzter Frist, sondern nur ordentlich kündigen. (Az. 2 AZR 275/23)
Der Kläger war zum September 2022 als "Serviceberater/Kfz-Meister" bei einem Autohaus im Raum Lübeck eingestellt worden. Die Probezeit betrug sechs Monate, danach sollte auch der Vertrag auslaufen, es sei denn, ein Folgevertrag würde gesondert vereinbart. Der Arbeitgeber kündigte schon nach knapp zwei Monaten mit der bei Probezeitkündigungen üblichen Frist von zwei Wochen. Dagegen klagte der Kfz-Meister.
Das BAG erklärte nun die Probezeitvereinbarung für unwirksam, denn nach den gesetzlichen Vorgaben könne sie nur einen bestimmten Teil der Vertragslaufzeit ausmachen. Wie groß dieser Anteil sein darf, ist bislang umstritten und blieb auch im Streitfall offen. Jedenfalls sei aber in der Regel "die Vereinbarung einer Probezeit unwirksam, die - wie vorliegend - der gesamten Dauer der vereinbarten Befristung entspricht", urteilte das BAG.
Anders als vom Kläger erhofft wurde dadurch allerdings die Kündigung nicht gänzlich unwirksam. Lediglich die verkürzte Zwei-Wochen-Frist für die Probezeitkündigung könne der Arbeitgeber nicht nutzen, heißt es in dem Erfurter Urteil. Die Kündigung sei daher in eine ordentliche Kündigung umzudeuten.
Eine Kündigung sei so nur mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats möglich gewesen, erklärte das BAG. Daher endete im Streitfall das Arbeitsverhältnis nicht schon am 11., sondern erst am 30. November 2022.
N.Shalabi--SF-PST