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Lebenslange Haft nach Brandstiftung mit vier Toten in Apolda rechtskräftig
Die vom Landgericht Erfurt verhängte lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Mann wegen einer Brandstiftung mit vier Toten im thüringischen Apolda ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung vom Dienstag die Revision des Angeklagten gegen das im September ergangene Urteil.
Das Landgericht Erfurt hatte den damals 36-Jährigen im September des vierfachen Mordes, Mordversuchs in 30 Fällen und der Brandstiftung mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu unmöglich macht. Der BGH sah keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Dem Urteil des Landgerichts zufolge hatte sich der Angeklagte von drei bulgarischen Landsleuten um einen Betrag von 250 Euro betrogen gefühlt. Aus Rache zündete er in der Nacht zum 28. August 2022 unter Einsatz von zwei Benzinkanistern das unter anderem von seinen Landsleuten bewohnte Mehrfamilienhaus in Apolda an. Bei dem Brand kamen vier Bewohner ums Leben, zahlreiche weitere Bewohner und Einsatzkräfte erlitten teils schwere Verletzungen, der Sachschaden betrug mehrere Millionen Euro.
Mit dem Urteil ging die Kammer über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die keine besondere Schwere der Schuld sah. Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten Freispruch gefordert.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Ein Gutachter attestierte dem Angeklagte im Verlauf des Prozesses allerdings die volle Schuldfähigkeit.
F.AbuZaid--SF-PST