-
Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf
-
RB Leipzig patzt in Berlin - Union beendet Sturmflaute
-
USA setzen weiter Kampfjets vor Venezuela ein - Stabwechsel beim Kommando
-
"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung
-
Politik gratuliert DHB-Frauen: "Ganz Deutschland fiebert mit"
-
Trump schwört Thailand und Kambodscha erneut auf Frieden ein
-
Berichte: Schauspieler Rolf Becker ist tot
-
Remis in Fürth: Hertha verspielt zwei Führungen
-
Dämpfer für Markus Söder: Wiederwahl mit nur 83,6 Prozent
-
Weihnachtsmärchen wird wahr: DHB-Frauen stürmen ins WM-Finale
-
Epstein-Affäre: Weitere Trump-Fotos veröffentlicht
-
Söder mit nur 83,6 Prozent als CSU-Chef wiedergewählt
-
Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo
-
Selenskyj trifft am Montag Verbündete in Berlin
-
Söder gegen jede Zusammenarbeit mit AfD: Fehler von Weimar vermeiden
-
Tränen für Opfer der Messerattacke: Doku zeigt Taylor Swift hinter den Kulissen
-
Söder sieht Wende in der Flüchtlingspolitik: "Wir haben geliefert"
-
Skispringen: Freitag verpasst auch beim Heimspiel das Podest
-
Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet
-
Berlin wirft Moskau Desinformation und Cyberangriff vor - Botschafter einbestellt
-
CSU-Parteitag in München eröffnet: Startschuss zum Wahlkampf vor Kommunalwahl
-
EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China
-
Biathlon: Voigt und Weidel überzeugen
-
Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen
-
Merz hofft auf Aufweichung von EU-Vorgaben für Neuwagen
-
Indische Fans setzen Fußballstar Messi 21 Meter hohes Denkmal
-
Fernsehbotschaft von Charles III. zu Krebserkrankung am Freitagabend
-
Nach Anzeige des BSW: Ermittlungen gegen Habeck eingestellt
-
EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete
-
Aufweichung des Verbrenner-Aus: Merz begrüßt Signale aus Brüssel
-
ZDF erlässt strengere Regeln für Zusammenarbeit mit Dienstleistern in Krisenregionen
-
Rettig bedauert hohe WM-Ticketpreise
-
BSG: Pflege der französischen Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt
-
Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht
-
Berlin wirft Moskau Cyberangriff und Desinformation vor - Botschafter einbestellt
-
Biathlon: Horn erstmals auf dem Podium
-
Verbrenner-Aus: Zwei Drittel der Bundesbürger für Aufweichungen
-
Ben Sulayem als FIA-Präsident wiedergewählt
-
Paukenschlag von Vonn: 83. Weltcup-Sieg
-
Pflaster an Trumps Hand: Weißes Haus nennt wieder Händeschütteln als Grund
-
Bürokratie-Hindernisse und Verbesserungsvorschläge: Bund startet Melde-Portal
-
Eingefrorene Vermögenswerte: Russische Zentralbank verklagt Gesellschaft Euroclear
-
Paukenschlag von Vonn: 82. Weltcup-Sieg
-
EU-Staaten arbeiten an Umsetzung von Zöllen auf kleine Pakete aus China
-
Studie zeigt veränderte Haltung zur Schuldenbremse - Lockerung wird befürwortet
-
Nach versuchter Tötung von Jugendlichem in Herford: 15-Jähriger festgenommen
-
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
-
Bis 2028: Knaak verlängert bei Manchester City
-
Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe
-
Studie: Mehr ADHS-Diagnosen bei Erwachsenen in Deutschland
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel für Außensportanlagen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine 2G-Regel für Sportanlagen unter freiem Himmel gekippt. Der Passus der niedersächsischen Coronaverordnung sei zu pauschal, weil er nicht zwischen Sportarten mit unterschiedlich hohen Infektionsrisiken unterscheide, entschieden die Richter in Lüneburg am Dienstag in einem Eilverfahren. Dies sei ein unangemessener Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit von Menschen, die weder über einen Impf- noch einen Genesenennachweis verfügten.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Klägerin, bei der es sich um eine Golfspielerin handelte. Es billigte der Landesregierung generell zwar zu, dass sie in Verfügungen generalisieren und nicht auf jede besondere Konstellation eingehen könne. In diesem Fall sei die Grenze rechtlich zulässiger Pauschalisierung aber überschritten.
So sei bei Mannschaftssportarten auch unter freiem Himmel "ohne Zweifel" ein hohes Infektionsrisiko gegeben, was bei Individualsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf zugleich jedoch "fernliegend" sei, erklärte das Gericht. Zugleich könne ein Infektionsrisiko beim Zugang zur Sportanlage oder in deren Nebenanlagen durch anderweitige Auflagen wie eine Maskenpflicht auf ein Minimum reduziert werden.
Aus seiner Sicht spreche auch nichts dagegen, in den einschlägigen Verordnungen des Landes eine Unterteilung zwischen Outdooranlagen für Mannschafts- und Individualsportarten einzuführen, erklärte das Gericht. Di Differenzierung hätten frühere Fassungen schon enthalten.
N.Shalabi--SF-PST