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Zehn Jahre Jugendhaft für 15-Jährigen wegen Mordes an Gleichaltrigem
Wegen der Ermordung eines gleichaltrigen Teenagers ist ein 15-Jähriger aus Niedersachsen am Montag vom Landgericht in Hannover zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Richterinnen und Richter behielten nach Gerichtsangaben darüber hinaus die Anordnung der Sicherheitsverwahrung vor, die Haftstrafe soll der Jugendliche in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen. Die Tat ereignete sich Ende Januar in Wunstorf.
Das Urteil erging wegen Mordes und versuchter räuberischer Erpressung in zwölf Fällen. Weitere Einzelheiten teilte das Gericht nicht mit, weil das gesamte Verfahren aufgrund des Alters des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das galt auch für die Urteilsverkündung selbst.
Nach deutschen Jugendstrafrecht beträgt die maximal mögliche Strafe zehn Jahre Haft. Im Anschluss daran ist dem Urteil zufolge außerdem die Anordnung einer Sicherungsverwahrung möglich, die prinzipiell nicht begrenzt wäre.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte sein Opfer unter dem Vorwand eines Spiels gefesselt und mit Steinen erschlagen haben. Beide waren zum Zeitpunkt der Tat 14 Jahre alt.
Außerdem sollte der Beschuldigte Erpresserbriefe bei zwölf Haushalten in Wunstorf eingeworfen haben. Darin habe er Geld gefordert und damit gedroht, im Fall einer Weigerung das Haus in die Luft zu sprengen oder Gewalt gegen die Familie zu verüben.
Das Gewaltverbrechen zwischen den miteinander bekannten Jugendlichen sorgte vor rund sieben Monaten für großes Aufsehen. Der getötete 14-Jährige war nicht von einem Treffen mit seinem Schulkameraden zurückgekommen, woraufhin ihn seine Eltern als vermisst meldeten.
Nach einer stundenlangen Suchaktion mit Spürhunden und einem Polizeihubschrauber fanden Einsatzkräfte die Leiche des Vermissten auf einem Brachgelände. Der Tatverdächtige gab während des laufenden Einsatzes zu, den 14-Jährigen getötet und versteckt zu haben.
X.Habash--SF-PST