-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
-
Brand im Hohen Venn: Behörden warnen vor Betreten des Gebiets
-
84-Jährige stirbt nach Raubüberfall in Hannover an zugefügten Verletzungen
-
Ende 2025 rund 32.500 Prostituierte in Deutschland bei Behörden gemeldet
-
Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur von Fernsehcharakter in Erfurt beschmiert
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
D.AbuRida--SF-PST