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Mord an Neunjähriger in Sachsen: Lebenslange Haftstrafe rechtskräftig
Die gegen den Mörder eines neunjährigen Mädchens in Sachsen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf nach einer Mitteilung vom Montag die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz. (Az. 5 StR 324/25)
Das Landgericht verurteilte den Mann Ende Januar wegen Mordes an der Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Die Entscheidung bestätigte der BGH nun. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der zu Prozessbeginn 37-jährige Angeklagte hatte das aus der Ukraine stammende Mädchen im Juni vergangenen Jahres auf dem Schulweg abgepasst, in sein Auto gelockt und dann in einem Waldstück in der Nähe von Döbeln erstickt. Das Mädchen kannte den Mann, der mit dessen Mutter einige Monate lang eine Beziehung führte und bei der in Döbeln lebenden Familie wohnte, gut und vertraute ihm. Dem Urteil des Landgerichts zufolge wollte sich der Angeklagte durch die Gewalttat an der Mutter des Mädchens für die Trennung und ihren Kontakt zu einem anderen Mann rächen.
Das Mädchen war damals als vermisst gemeldet worden, nachdem es nicht in der Schule angekommen war. Tagelang wurde nach der Neunjährigen gesucht. Auch Fernsehsendungen wie "Aktenzeichen XY ... ungelöst" berichteten über den Fall. Rund eine Woche nach der Tat wurde schließlich die Leiche des Kindes im Unterholz eines Waldstücks gefunden. Kurz darauf nahmen Polizisten den Tatverdächtigen in einem Restaurant in der tschechischen Hauptstadt Prag fest.
O.Farraj--SF-PST