-
Linke startet dreitägige Fraktionsklausur zum Jahresauftakt in Bad Saarow
-
EU-Landwirtschaftsminister diskutieren über Agrarpolitik und Mercosur-Abkommen
-
Französischer Filmstar Brigitte Bardot wird in Saint-Tropez beigesetzt
-
Wadephul zu Ukraine-Gesprächen des Weimarer Dreiecks in Paris
-
Sprecherin: Trump erwägt "eine Reihe von Möglichkeiten" zur Übernahme Grönlands
-
Trump: Venezuela wird den USA bis zu 50 Millionen Barrel Öl liefern
-
Merz bereit zu deutscher Beteiligung an Ukraine-Sicherung - jenseits der Grenze
-
US-Gesandter Witkoff nennt Ukraine-Sicherheitspläne "weitgehend abgeschlossen"
-
New Yorker Star-Anwalt Barry Pollack verteidigt Maduro vor Gericht
-
Berlin auf Nato-Gebiet zur militärischen Absicherung von Ukraine-Waffenstillstand bereit
-
Macron: Verbündete einigen sich auf "robuste" Sicherheitsgarantien für die Ukraine
-
Proteste im Iran: Aktivisten melden 27 getötete Demonstranten und mehr als tausend Festnahmen
-
Prevc gewinnt 74. Vierschanzentournee - Tagessieg an Tschofenig
-
Karls Real-Flirt: Bayern "völlig entspannt"
-
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Anschlag auf Berliner Stromnetz
-
Berlin: Geldstrafe wegen Holocaust-Verharmlosung auf Instagram
-
Prevc führt und steht kurz vor dem Tournee-Triumph
-
SPD in Brandenburg kündigt Koalition mit BSW: Woidke plant Gespräche mit CDU
-
Nach spektakulärem Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Filiale durchsucht
-
CSU nennt AfD "Erzfeind": Sorge um jüdisches Leben
-
Mercosur-Abkommen: EU bietet Landwirten vorzeitigen Zugriff auf Haushaltsgelder an
-
Betrüger erbeuten mindestens hunderttausend Euro von Seniorin aus Niedersachsen
-
Entwurf für Gipfelerklärung: USA zu Ukraine-Sicherheitsgarantien bereit
-
Rechtsextremistische Gruppe: Prozess gegen Sächsische Separatisten im Januar
-
Platz drei: Reisch schließt Frieden mit Villach
-
Nach neuen Trump-Drohungen: Europäer sichern Dänemark Solidarität zu
-
Entwurf für Gipfelerklärung: USA sollen Überwachung eines Ukraine-Waffenstillstands leiten
-
Eiskunstlauf: Olympiastart für Hase/Volodin "eine Ehre"
-
Taylor Swift beschert französischem Sancerre-Weingut Rekordabsatz
-
Anschlag in Berlin: Noch Tausende ohne Strom - zwölf Taten von Vulkangruppen bekannt
-
"Radikaler Aufbruch": Dürr will FDP aus Stimmungstief führen
-
Merz sieht Wirtschaft teils in sehr kritischer Lage und fordert mutige Reformen
-
Mbappé fehlt Real auch bei Supercopa
-
Mickey Rourke kritisiert Spendenaufruf zu seinen Gunsten
-
Inflation 2025 bei 2,2 Prozent - Geringerer Preisanstieg zum Jahresende
-
Dürr will FDP als Partei des radikalen Aufbruchs profilieren
-
Ende des Heiligen Jahres: Papst Leo XIV. schließt die "Heilige Pforte"
-
Leichtes Wachstum auf Neuwagenmarkt - Starkes Plus bei E-Autos und Plugin-Hybriden
-
Maduro bezeichnet sich vor US-Gericht als "Kriegsgefangenen"
-
CSU-Chef Söder fordert "Generalüberholung des Sozialstaats"
-
Europäer sichern Dänemark und Grönland nach Trump-Äußerungen Unterstützung zu
-
Spuren im Schnee führen Polizei in Detmold zu Kioskdieben
-
SPD kündigt Koalition mit BSW in Brandenburg: Woidke will Gespräche mit CDU führen
-
Globale Mindeststeuer für Unternehmen mit Ausnahme für USA auf den Weg gebracht
-
Grüne nach Anschlag auf Berliner Stromnetz: Dobrindt muss handeln, nicht warnen
-
Grüne fordern von Merz Sofortprogramm für die Wirtschaft
-
US-Justizministerium: Noch mehr als zwei Millionen Epstein-Akten nicht veröffentlicht
-
Morddrohung gegen Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Büttner
-
Eltern beharren auf Heimunterricht: Gericht weist Klage gegen Schulpflicht ab
-
Verbraucherschützer: Steigende Lebensmittelpreise haben "politische Sprengkraft"
Gericht: Mädchen darf Nachnamen von neuem Ehemann von Mutter annehmen
Ein Kind darf einer Gerichtsentscheidung zufolge den Nachnamen des neuen Ehemanns seiner Mutter annehmen - obwohl der leibliche Vater dagegen war. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Montag. Das Gericht wandte dabei eine neue, großzügigere Gesetzeslage im Namensrecht an. Der Antrag war noch vor Gesetzesänderung eingereicht worden. Die Anwendung des neuen Gesetzes verstoße aber nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
Maßgeblich nach dem neuen Namensrecht sei nun, ob die sogenannte Einbenennung dem Kindeswohl diene. Im konkreten Fall ging es um ein fast achtjähriges Mädchen. Die Eltern hatten sich vor der Geburt getrennt. Das Kind trug die Geburtsnamen der Mutter und des portugiesischen Vaters. Es lebte von Anfang an bei der Mutter, die das alleinige Sorgerecht hatte.
Gegen den Vater wurden laut Gerichtsangaben mehrfach Gewaltschutzanordnungen erlassen. Kontakte zwischen Vater und Tochter fanden nur äußerst selten statt.
Die Mutter heiratete später erneut und nahm den Namen ihres neuen Ehemanns an. Auch ihr Sohn aus dieser Ehe trägt diesen Namen. Für ihre Tochter wollte sie denselben Nachnamen, was der leibliche Vater aber verweigerte.
Die Mutter beantragte, die fehlende Zustimmung des Vaters familiengerichtlich zu ersetzen. Dem stimmte das zuständige Familiengericht zu. Die Beschwerde des Vaters vor dem Oberlandesgericht blieb erfolglos.
Das Familiengericht könne nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtslage die Zustimmung des Vaters ersetzen, wenn die Einbenennung "dem Wohl des Kinds dient", führte der Senat aus.
Für die fast achtjährige Tochter gewinne der Nachname zukünftig an Bedeutung, hieß es zur Begründung weiter. Der leibliche Vater sei für die Tochter letztlich ein fremder Mensch. Das Interesse des Kinds überwiege daher. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die Entscheidung fiel im November.
T.Khatib--SF-PST