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Gericht: Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus
Eine Familie hat nach dem Bau eines zu großen Einfamilienhauses laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Bürgergeld. Der Wert des Hauses könne zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle laut Mitteilung vom Montag. Die Familie hatte während des Bürgergeldbezugs ein neues Haus gebaut und ihr altes Hausgrundstück für 514.000 Euro verkauft. Das Jobcenter hob daraufhin die Leistungsbewilligung auf.
Das Gericht gab der Behörde Recht. Zur Begründung hieß es, das neue Haus mit 254 Quadratmetern sei kein geschütztes Vermögen. Der Marktwert des Hauses abzüglich der Grundschuld ergebe einen freien Betrag von 440.000 Euro, der durch Beleihung zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden könne.
Die siebenköpfige Familie aus dem Emsland hatte sich unter anderem auf eine zwölfmonatige Karenzzeit berufen, während der auch großzügige Wohnverhältnisse voll finanziert werden müssten. Diese Karenzzeit greife hier aber nicht, erklärte das Gericht. Denn es liege keine unerwartete Notlage vor, für welche die Regelung gedacht sei.
Vielmehr habe die Familie ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen bewusst optimiert. Als Grund für den Verkauf des alten Hauses habe die Familie angegeben, die Entfernung zur Innenstadt sei zu weit gewesen. Die Entscheidung fiel bereits Anfang Januar.
Z.AlNajjar--SF-PST