-
وكيل ذكاء اصطناعي يرصد أربع ثغرات في برمجيات منشآت الاندماج النووي
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
خالد بن محمد ومارك كارني يبحثان توسيع الشراكة الإماراتية الكندية
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
كيف تستخدم البنوك المركزية أدواتها عند تراجع العملات؟
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
الدولار يستقر فوق 56 جنيهاً في البنوك المصرية الأربعاء
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
النفط يصعد أكثر من 1% والأسواق تترقب بيانات المخزونات الأميركية
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
مبادرة مصرية جديدة لمساندة صغار مزارعي القمح ورفع الإنتاجية
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
أوبن إيه آي تتجه لشراء رقائق جوجل لزيادة طاقتها الحاسوبية
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
طفرة رقائق الذاكرة ترفع إيرادات إس كيه هاينكس بأكثر من 300%
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
قراءة في تحول العقيدة الأمنية الإسرائيلية نحو فرض وقائع إقليمية
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
الزيتون الفلسطيني بين خسائر الحرب والاستهداف المتكرر للأرض
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
تحولات الشرق الأوسط تضع مستقبل الدولة الفلسطينية أمام مخاطر جديدة
-
البنتاغون يقدر كلفة الحرب مع إيران بأكثر من 47 مليار دولار
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
اعتقال 17 فلسطينياً بالضفة وإخطارات تمهد لهدم منزلين في نابلس
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
أربع وفيات و15 إصابة بالتهاب السحايا البكتيري بين أطفال غزة
-
المدن والأرياف والضواحي ترسم معركة السيطرة على الكونغرس الأميركي
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
فليتوود يقصي آرسنال بركلات الترجيح من كأس الرابطة الإنجليزية
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Randalierer sollen für Schäden zahlen
-
Bundespolizei fasst falsche Diplomaten an Münchner Flughafen
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj wird in Hessen mit Medaille geehrt
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
Kurz nach dem Wahlkampfauftakt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen ist eine juristische Debatte über ihre Wählbarkeit neu aufgeflammt. Die 58-Jährige legte Beschwerde gegen einen Ehrenrichter des Obersten Berufungsgerichts ein, wie ihre Anwälte am Mittwoch mitteilten. Der Richter Didier Guérin hatte am Vortag erklärt, dass Le Pen "weiterhin nicht wählbar" sei. Dies gelte auch, falls das Oberste Berufungsgericht nicht rechtzeitig in ihrem Fall entscheide, betonte er.
Hintergrund ist die Verurteilung Le Pens wegen der Veruntreuung von EU-Geldern durch ein Berufungsgericht im vergangenen Juli. Die Richter hatten sie unter anderem zu einem Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verurteilt. Diese Strafe wurde durch den Gang vor das Kassationsgericht vorläufig ausgesetzt.
Guérin argumentierte, dass zwar die vom Berufungsgericht verhängte Strafe ausgesetzt sei - nicht aber die Strafe der Nichtwählbarkeit, die die Richter der ersten Instanz "mit sofortiger Vollstreckung" verhängt hatten.
"Die Revision setzt die Vollstreckung des Urteils aus. Das bedeutet, dass Le Pen in der zuvor bestehenden Rechtslage verbleibt", erklärte Guérin. Die in erster Instanz verhängte Nichtwählbarkeit werde nicht ausgesetzt, weil diese mit sofortiger Geltung verhängt worden war. "Le Pen ist folglich nach wie vor nicht wählbar", betonte er.
Falls das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichts kassiere, dann gelte dies so lange weiter, bis ein neues Verfahren abgeschlossen sei. Falls das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt wird, dann werde Le Pen hingegen wieder wählbar, da das Berufungsgericht die Strafe so weit abgemildert hatte, dass die Periode der Nichtwählbarkeit bereits abgelaufen ist.
Le Pen kritisierte die Einschätzung des Richters. Er habe zudem gegen seine Pflicht zur Zurückhaltung verstoßen, erklärte sie im Onlinedienst X. "Dieser Richter entwickelt Thesen, die in erster Linie politisch motiviert sind", schrieb sie.
Tatsächlich ist die Frage der Nichtwählbarkeit nicht eindeutig geklärt, da Le Pens Fall juristisches Neuland ist. Der Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichtshofs, Rémy Heitz, hatte im Juli erklärt, dass die Revision das Urteil der ersten Instanz nicht wiederaufleben lasse.
Das Kassationsgericht hatte zugesagt, den Fall rechtzeitig vor der Präsidentschaftswahl zu entscheiden. Falls es die Strafe gegen Le Pen bestätigt, dann müsste sie für ein Jahr eine elektronische Fußfessel tragen. Angesichts der Fristen dürfte dies jedoch nicht mehr vor der Wahl passieren. Sollte sie zur Präsidentin gewählt werden, würde die Amtsimmunität greifen. Die Rechtspopulistin liegt seit Monaten in den Umfragen in der ersten Runde weit vor allen anderen Kandidaten. Sie könnte nach mehreren Umfragen auch die Stichwahl gewinnen. Diese Umfragen sind noch nicht sehr aussagekräftig, weil das Kandidatenfeld noch nicht feststeht.
In dem Gerichtsverfahren gegen Le Pen und weitere Parteifreunde geht es um die mutmaßliche Veruntreuung von EU-Geldern. Le Pen wird vorgeworfen, die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten systematisch für die Zwecke der Partei genutzt zu haben.
Z.Ramadan--SF-PST