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Sachverständigenrat für Verlängerung von Energiepreisbremsen
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich für eine Verlängerung der Gas- und der Strompreisbremse bis Ende April 2024 ausgesprochen. Der massive Anstieg der Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs belaste vor allem die ärmeren Haushalte deutlich, erklärte das Gremium am Montag. Die Monopolkommission, ein weiteres Beratergremium der Bundesregierung, plädierte dagegen für ein Auslaufen der Preisbremsen.
Die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung stiegen seit März 2022 im Mittel um 52 Euro, wie der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) erklärte. In den einkommensschwächsten Haushalten habe die Energiekostenbelastung besonders stark zugenommen. Dies lasse sich unter anderem dadurch erklären, dass ärmere Haushalte häufiger zur Miete und in schlechter isolierten Wohnungen leben. In den einkommensschwächsten Haushalten werde häufiger mit Energieträgern wie Öl und Gas geheizt, die sich in der Energiekrise besonders stark verteuert haben.
Laut SVRV zeigen Daten für insgesamt 4444 Haushalte, dass die monatlichen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung seit März vergangenen Jahres im Median um 33 Prozent zulegten, was etwa 52 Euro entspricht. Median bedeutet, dass 50 Prozent der Haushalte darüber liegen und 50 Prozent darunter.
Bei mittleren Einkommen war der Anstieg mit 57 bis 60 Euro demnach besonders hoch. Die einkommensschwächsten Haushalte verzeichneten mit 45 Euro allerdings einen ähnlich hohen Kostenanstieg wie die wohlhabendsten Haushalte mit 50 Euro. "Dabei verfügen letztere über einen deutlich größeren Wohnraum - mit entsprechend mehr zu beheizender Wohnfläche", erklärte der Sachverständigenrat.
"Obwohl die Welle der Kostensteigerungen langsam abebbt und die Entlastungspakete der Bundesregierung wirken, müssen untere Einkommen strategisch besser vor hohen Energiepreisen geschützt werden", forderte der Sachverständigenrat deshalb. SVRV-Mitglied und Wirtschaftsweise Veronika Grimm sprach sich dafür aus, die Preisbremsen für Strom und Gas über den kommenden Winter bis Ende April 2024 zu verlängern.
Die Monopolkommission dagegen sprach sich für ein Auslaufen der Preisbremsen aus. "Preiseingriffe verzerren Knappheitssignale und sind zudem aus Verteilungssicht ungenau, da auch einkommensstarke Haushalte von ihnen profitieren", erklärte das Gremium. Besser geeignet seien "direkte Transferzahlungen an bedürftige Haushalte."
Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für 80 Prozent des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Grenze liegt für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde. Aktuell liegen die Preise für Neukunden unter diesen Schwellen.
Die Preisbremsen laufen Ende Dezember aus, die Verlängerung bis Ende April ist aber im Gesetz schon angelegt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Lindner (FDP) haben sich schon für eine Verlängerung ausgesprochen. Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) schloss sich unter Verweis auf die Empfehlung des Sachverständigenrats an. Zugleich bleibe der Schutz vor Energiesperren wichtig, und zwar dauerhaft, erklärte sie.
Das Vergleichsportal Check24 berechnete, dass die Verlängerung der Energiepreisbremsen den Staat insgesamt rund 907 Millionen Euro kosten würde. Dabei lägen fast nur noch Tarife der Grundversorgung über den Preisbremsen, während alternative Anbieter fast immer darunter blieben, erklärte das Portal. Es warb für einen Wechsel zu einem günstigeren Versorger. Das Sparpotenzial liege sowohl für Strom als auch für Gas auf Rekordniveau.
Die Wirtschaftsweise Grimm erklärte, mittelfristig sollte der Emissionshandel gestärkt werden, was höhere Anreize für die Vermieter zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden schaffe. "Eine pauschale Pro-Kopf-Rückgabe der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form des geplanten Klimagelds würde zugleich finanzielle Spielräume für einkommensschwache Haushalte erweitern." Denn diese bekämen aufgrund ihres typischerweise geringen CO2-Fußabdrucks mehr daraus erstattet, als ihnen an zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung entstehen.
G.AbuHamad--SF-PST