-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
-
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
-
Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben
-
EDF: Frankreichs neue Atomreaktoren werden 40 Prozent teurer als geplant
-
Trauer um Matilda: Jüngstes Opfer von antisemitischem Anschlag in Sydney beigesetzt
-
US-Inflation geht im November auf 2,7 Prozent zurück
-
Sprint: Preuß verpasst Topplatzierung bei Rückkehr
-
Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
-
Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung bis "Ende des Jahres"
-
Frankfurt am Main trauert um verstorbenen Filmemacher Rosa von Praunheim
-
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 - fünf Milliarden Euro für Schulen
-
16-Jähriger stirbt nach Party in Bayern - vermutlich wegen Drogen und Alkohols
-
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
-
EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert
-
Papst Leo XIV. warnt vor militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz
-
Neue Strategie, neue Chefin: BP nominiert US-Managerin Meg O'Neill
Urteil: Kein Schmerzensgeld von Land nach Verletzung durch Bäume bei Sturm
Das Land Nordrhein-Westfalen muss einem Autofahrer, der durch einen bei einem Sturm umgestürzten Baum verletzt wurde, kein Schmerzensgeld zahlen. Grundsätzlich könne das Land wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht zur Rechenschaft gezogen werden, teilte das Landgericht Köln am Freitag mit. Im vorliegenden Fall habe es jedoch keine ausreichenden Beweise für eine schuldhafte Pflichtverletzung gegeben. (Az.: 5 O 69/22)
Der Kläger war im März 2019 während eines Sturms mit dem Auto unterwegs, als zwei Bäume am Fahrbahnrand auf sein Fahrzeug fielen. Er begründete seine Klage damit, dass die Hainbuchen kurz vor dem Vorfall durch Fäulnis beschädigt gewesen seien, was auch äußerlich erkennbar gewesen sei. Das Land habe den Baumbestand an der Stelle nicht regelmäßig geprüft. Das Land gab hingegen an, dass die Bäume wenige Tage vor dem Sturm das letzte Mal kontrolliert worden seien. Ursache für das Umstürzen der Bäume sei "höhere Gewalt" durch das Orkantief gewesen.
Das Landgericht wies die Klage nun ab und gab dem Land Recht. Allerdings müsse es Bäume entfernen, wenn sie nicht mehr standsicher seien und den Verkehr gefährdeten, entschieden die Richter. Eine schuldhafte Pflichtverletzung liege nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen würden. Das Land müsse nur einschreiten, wenn eine besondere Gefahr von Bäumen ausgehe. Eine regelmäßige Untersuchung auf Krankheitsanzeichen reiche aus, eine eingehendere Untersuchung müsse nur erfolgen, wenn ein Baum beispielsweise äußerlich beschädigt sei.
A.AbuSaada--SF-PST