-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
Gericht: Observierung und Fahndung in Fall von Umweltaktivistin rechtswidrig
Die Observierung einer Umweltaktivisten und eine Fahndung nach der Frau durch die Bundespolizei sind einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtswidrig gewesen. Die Rechtsgrundlage, auf welche die Bundespolizei die Observation gestützt habe, verstoße gegen die Verfassung, teilte das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwochabend mit. Für eine längere Observation sei wegen der Schwere des Eingriffs ein Richtervorbehalt nötig. (Az.: 10 A 5471/21 und 10 A 602/22)
Die Frau hatte bereits an zahlreichen Protesten teilgenommen. Darüber hinaus berichtet sie journalistisch über Aktionen von anderen Aktivisten. Mit Vorträgen, Kursen und Beiträgen teilte sie ihr Wissen über Protestklettern in den sozialen Medien.
Die Bundespolizei schrieb die Frau zwischen Januar 2020 und Januar 2022 zur Fahndung für eine Personenkontrolle aus. Daraufhin wurde sie in das polizeiliche Informationssystem eingetragen, wodurch Beamte bei jeder Kontrolle auf sie hingewiesen wurden. Sie sei in der Folge deutlich länger und gründlicher kontrolliert worden als ihre Begleiter.
Im Oktober 2020 wurde eine längerfristige Observation angeordnet, weil die Frau auf ihrer Homepage auf einen bevorstehenden Castortransport und auf anstehende Protestaktionen hinwies. Die Bundespolizei begründete das damit, dass die Frau schon mehrfach mit Kletteraktionen im Bahnbereich aufgefallen sei. Daher müsse mit weiteren Blockadeaktionen von ihr gerechnet werden.
Gegen diese Maßnahmen klagte die Frau und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Neue Pläne des Bundesinnenministeriums vom Mai 2023 sehen demnach vor, Observationen unter einen Richtervorbehalt zu stellen. Zudem habe es keine konkrete Gefahr für Leib und Leben gegeben, urteilten die Richter. Die Klägerin habe immer darauf geachtet, Bereiche in der Nähe von Oberleitungen zu meiden. Die Bundespolizei hätte, um die Frau von Aktionen abzuhalten, auch offen statt verdeckt observieren können.
Auch die Fahndung war dem Gericht zufolge rechtswidrig. Die Bundespolizei ging nach Ansicht der Richter fälschlicherweise davon aus, dass die Vorschrift sie dazu ermächtige, eine Rückmeldung von Polizisten zu verlangen, die auf die Frau treffen. Sie sei aber keine Rechtsgrundlage für die Erstellung eines Bewegungsprofils, sondern solle Beamte bei der Kontrolle sensibilisieren.
S.Barghouti--SF-PST