-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
القائمة المختصرة لمسابقة مصور الحياة البرية لعام 2026: من الدب القطبي إلى الحوت القاتل
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
Wer in einer Notlage nicht hilft, macht sich strafbar. Doch was genau verlangt das Gesetz von Passanten? Rechtsanwältin Leonora Holling und Rechtsanwalt Christian Rode klären auf: Hilfe muss möglich und zumutbar sein, doch wer handelt, ist vor Haftungsrisiken weitgehend geschützt.
Im Straßenverkehr knallt es, ein Mensch bleibt regungslos am Boden liegen. Für Passanten stellt sich in solchen Momenten die drängende Frage: Muss ich jetzt eingreifen? Was geschieht, wenn ich etwas falsch mache? Und droht mir strafrechtliche Verfolgung, wenn ich einfach weitergehe? Die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig: Hilfeleistung ist in einer Notlage nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht. Wer anderen in einer solchen Situation nicht hilft, obwohl es ihm möglich und zumutbar wäre, kann sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen. Diese Tat wird als unterlassene Hilfeleistung bezeichnet.
Doch was genau umfasst dieser Begriff und wo liegen die Grenzen der eigenen Verantwortung? Rechtsanwalt Christian Rode, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, definiert den Tatbestand präzise. Ein Unglücksfall sei ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringe, wie etwa einen Verkehrsunfall. Ob dabei das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder die Freiheit eines Dritten gefährdet ist, spiele für die Hilfsverpflichtung keine Rolle. Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine Person die Gefährdung absichtlich und frei verantwortlich herbeigeführt habe.
Neben Unglücksfällen umfasst das Gesetz auch allgemeine Gefahren und allgemeine Notsituationen. Eine allgemeine Gefahr liegt vor, wenn eine Gefahrenlage für eine unbestimmte Zahl von Personen oder von bedeutendem Wert stehende Sachen besteht. Auch hier sind Beobachter zur Hilfe verpflichtet. Gleiches gilt für eine allgemeine Not, also eine die Allgemeinheit betreffende Lage, wie sie durch Naturkatastrophen, Brände, den Ausfall der Wasser- oder Stromversorgung oder Seuchen entsteht.
Zweck dieser Strafnorm ist es, ein Mindestmaß an Solidarpflichten in der Gesellschaft zu sichern. Leonora Holling, Rechtsanwältin und Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, erklärt: "Eine unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn jemand bewusst nicht handelt, schlicht gar nichts unternimmt, obwohl er könnte." Strafbar sei also das bewusste Nicht-Handeln in einer Gefahren- oder Notsituation. Konkret werde dies zum Beispiel dann relevant, wenn man an einer bewusstlosen Person vorbeigehe, wegschauge und keinerlei Aktivität entfalte. Gleiches gelte für Verkehrsunfälle, bei denen man einfach vorbeifahre, oder wenn eine erkennbare Notlage ignoriert werde.
Allerdings ist zusätzliche Hilfe nicht zwingend erforderlich, wenn bereits Rettungskräfte vor Ort sind oder andere Personen ausreichend helfen. Die Pflicht zur Hilfeleistung beschränkt sich auf das, was im Rahmen der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten steht. "Ein Arzt muss anders Hilfe leisten als ein medizinischer Laie", so Christian Rode. Wer nicht wisse, wie man einen Luftröhrenschnitt durchführt, müsse dies auch nicht tun. Wer sich Erste-Hilfe-Maßnahmen zutraue, könne diese jedoch ergreifen. Auch die persönliche Expertise spiele eine Rolle: Ein Bergsteiger am Berg könne andere Hilfe leisten als ein unerfahrener Wanderer, und ein Nichtschwimmer müsse keinen Ertrinkenden retten, während ein Schwimmer es versuchen müsse.
Wichtig ist dabei stets der Grundsatz der Zumutbarkeit. Niemand darf sich beim Helfen in eigene Gefahr begeben oder seine eigene Gesundheit gefährden. Im Zweifel sollten Passanten zumindest den Notruf wählen, sofern noch keine Rettungskräfte in Sicht sind. Dies stellt nach Auffassung von Leonora Holling bereits eine Hilfeleistung dar. Zudem kann die Unfallstelle durch Warnblinklicht oder Warndreieck abgesichert werden. Helfer können betroffene Personen ansprechen, beruhigen und weitere Passanten herbeirufen. Die Art der Hilfe ist also vielfältig.
Die rechtlichen Konsequenzen bei unterlassener Hilfeleistung sind klar definiert: Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Diese Strafe gilt nicht nur für diejenigen, die die Hilfe verweigern, sondern auch für Personen, die Rettungskräfte oder andere Helfer bei ihrer Arbeit behindern.
Ein häufiges Hindernis für das Eingreifen ist die Angst vor rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern. Leonora Holling entkräftet diese Sorge: "In der Regel ist keine Strafe oder Schadensersatzpflicht zu befürchten, wenn man helfen will und dabei einen Fehler gemacht hat." Nur im Ausnahmefall, nämlich wenn eine helfende Person grob vorsätzlich oder fahrlässig handle, könne das anders aussehen. Dies sei jedoch sehr selten der Fall. Das deutsche Recht schütze Ersthelfer weitgehend, damit niemand aus Angst vor möglichen Fehlern davon absieht, in einer Notsituation zu helfen.
Christian Rode weist darauf hin, dass Gerichte bei der Beurteilung des Verhaltens auch den Stress und die Unübersichtlichkeit der konkreten Hilfssituation berücksichtigen. Daher gilt im Zweifel: Nicht perfekt zu helfen, ist besser, als gar nicht zu helfen.
D.AbuRida--SF-PST