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Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
Fast vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Beschuldigten erhoben. Dem zur Tatzeit 33-jährigen Beschuldigten werden zweifacher Mord und versuchter Mord in 85 Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt am Freitag mitteilte. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist der Mann schuldfähig. Ein vorläufiges Gutachten sehe keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder eine verminderte Schuldfähigkeit, hieß es.
Der in Leipzig ansässige Deutsche war Anfang Mai in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben. Acht weitere Menschen wurden verletzt.
Nach der Amokfahrt kam der nicht vorbestrafte 33-Jährige wegen Verdachts auf eine Psychose einstweilig in eine Psychiatrie. Er soll sich bereits bis kurz vor der Attacke freiwillig in psychiatrischer Behandlung befunden haben. Da laut dem nun vorliegenden Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit mehr vorliegen, beantragte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Aufhebung des Unterbringungsbefehls und den Erlass eines Haftbefehls. Über diesen Antrag hat das Landgericht noch nicht entschieden.
Zu den Tatvorwürfen habe sich der Beschuldigte gegenüber den Ermittlern bislang nicht geäußert. Gegenüber dem Sachverständigen machte er jedoch Angaben. Nähere Details nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Auch das Motiv blieb weiter unklar
Die Ermittler sehen demnach die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an. In der Anklage werden dem 33-Jährigen zudem auch schwere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen und acht gefährliche Körperverletzungen zur Last gelegt. Über die Zulassung der Anklage sowie den Haftbefehlantrag entscheidet das Landgericht Leipzig.
R.Halabi--SF-PST