-
Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
-
Belagerung von Palästinensern: Frankreich drängt Israel zur Festnahme von Siedlern
-
Minister Rainer will Ende August über mögliche Hilfen für Landwirte beraten
-
Rechtspopulist Farage gewinnt von etablierten Parteien boykottierte Nachwahl in England
-
Waldbrände in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert
-
Campact: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt durch "strategisches Wählen" verhindern
-
Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft
-
Industrie stabilisiert sich - besonders Autosektor baut jedoch massiv Stellen ab
-
Ricken bestätigt: BVB steigt aus El-Mala-Poker aus
-
Vegetationsbrände in England - Häuser zerstört und Menschen evakuiert
-
Medien: BVB steigt aus El-Mala-Poker aus
-
Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse deutlich geringer als im Vorjahr
-
FC Bayern: Superstars melden sich zurück
-
WDR: Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
-
Landrat: Lage bei Waldbrand nahe Hürtgenwald stabilisiert sich zunächst
-
Pro Asyl kritisiert Bruch von Aufnahmezusagen für Menschen aus Afghanistan
-
Umfrage: Gut jeder Fünfte will sich im Urlaub digitale Auszeit nehmen
-
Niedriger Ölpreis als oberstes Ziel: USA drohen Iran mit Sanktionen statt Angriffen
-
Dramatische Szenen bei Hochhausbrand in Berlin - Bewohner rettete sich durch Sprung
-
Wegen Chinas Dominanz: Trump verhängt Zölle von bis zu 100 Prozent auf Drohnen
-
Grüne kritisieren Bundesregierung für Zusammenarbeit mit Taliban
-
Davis Cup: Zverev schlägt bei Heimspiel in Halle auf
-
Fast 2000 Menschen fliehen vor Waldbrand - Großeinsatz in Nordrhein-Westfalen
-
Dax-Konzerne verdienen im zweiten Quartal so viel wie nie - und streichen 41.000 Jobs
-
SPD-Rentenexpertin Klose will Übergangszeit bei Aus für "Rente mit 63"
-
SNC SCANDIC PAY: Bezahlen, weltweit und ohne Grenzen
-
Medien: FC Bayern plant Verkauf von Anteilen
-
Bauernverband erwartet Ernteeinbußen - regional Totalausfälle befürchtet
-
Ort in Nordrhein-Westfalen wegen Waldbrands evakuiert - Feuer breitet sich aus
-
Mehrere Verletzte bei Hochhausbrand in Berlin - dramatische Evakuierung
-
So wenig Beschäftigte in Deutschlands Autoindustrie wie noch nie seit 2005
-
ट्रोजन: एक अधिक खतरनाक राजनीतिक युग के लिए विशेष सुरक्षा
-
TROJAN: 더욱 위험해진 정치 시기를 위한 특별 보호 조치
-
『TROJAN』:政治情勢がより危険になる時代に向けた特別な保護策
-
《特洛伊木馬》:在政治局勢日趨險惡的時代,提供特別保護
-
برنامج «TROJAN»: حماية خاصة في ظل أوقات سياسية أكثر خطورة
-
TROJAN: спеціальний захист для більш небезпечних політичних часів
-
Wahlbehörde: Rechtspopulist Farage schlägt Spaßkandidaten in Nachwahl in England
-
US-Botschafter in Japan betont Unterstützung der USA für Tokio in Kurilen-Streit
-
Erster Titel in 2026: Swiatek siegt in Toronto
-
Shelton gewinnt Masters in Montréal
-
Waldbrand bei Düren: Hunderte Menschen evakuiert - 25 Hektar Land verbrannt
-
Hingsen über Neugebauer: "Fehlt nur noch der Olympiasieg"
-
Alles oder nichts in London: Wehrlein kämpft um Formel-E-Titel
-
Kritik von Meyer: Hindernis-Queen Krause kontert cool
-
Rechtspopulist Farage erklärt sich zu Sieger von Nachwahl in England
-
USA drohen Iran mit Wirtschaftsisolation "wie sie die Welt noch nicht gesehen hat"
-
Vance: Niedriger Ölpreis ist derzeit wichtigstes Ziel im Iran-Krieg
-
Berichte: Trumps Name soll nun doch am Kennedy Center angebracht werden
-
Der Phönix-Moment: Ein radikaler Weckruf für Europas digitale Zukunft
Europäischer Gerichtshof: Ungarisches LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union und den EU-Vertrag. Dies urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das Gesetz diskriminiere Menschen wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen die Menschenwürde, erklärte das höchste Gericht der EU.
Das sogenannte ungarische LGBTQ-Gesetz war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden. Es verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa in Fernsehen und Büchern. Die weltweit gebräuchliche englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Von Seiten der EU-Kommission wurde das Urteil als "bahnbrechend" begrüßt. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel. "Jetzt ist es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen", fügte eine zweite Sprecherin hinzu.
Ungarische Menschenrechtsorganisationen bezeichneten das Urteil als "historisch". Es bestätige, dass "die Politik der Ausgrenzung und Stigmatisierung der Regierung Orban in der EU keinen Platz hat", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Organisationen, darunter Amnesty International Ungarn.
Die ungarische Regierung äußerte sich zunächst nicht. Bei der Parlamentswahl am 12. April hatte die konservative Tisza-Partei von Oppositionsführer Peter Magyar gewonnen. Es wird erwartet, dass die neue Regierung Anfang Mai die Amtsgeschäfte übernimmt. Magyar hatte im Wahlkampf eine Verbesserung der Beziehungen zur EU angekündigt, das Thema Diskriminierung sexueller Minderheiten aber weitestgehend gemieden.
Dem EuGH zufolge missachtet das ungarische Gesetz "insbesondere" das in der Grundrechtecharta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor. Es stigmatisiere und marginalisiere nicht-heterosexuelle, nicht-cis-geschlechtliche und transgeschlechtliche Menschen, erklärte der Gerichtshof am Dienstag. Cis-geschlechtlich bedeutet, dass das bei der Geburt festgestellte Geschlecht eines Menschen mit dessen geschlechtlicher Identität übereinstimmt.
Das Gesetz behandele eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft", hieß es weiter. Es liege deshalb zusätzlich ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel zwei des EU-Vertrags vor, in dem die zentralen Werte aller Mitgliedstaaten festgeschrieben sind. "Folglich steht dieses Gesetz im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet", erklärte der Gerichtshof.
Die Regelung verstößt dem EuGH-Urteil zufolge außerdem gegen weitere EU-Grundrechte, etwa das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens. Dazu kommen demnach Verstöße etwa gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, weil unzulässig in die Freiheit von Unternehmen eingegriffen werde, Inhalte herzustellen und zu verbreiten.
Auch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht liegt vor, weil das Gesetz laut EuGH den Zugang zu Informationen zu Beschuldigten erleichtert, die im nationalen ungarischen Strafregister wegen einer "Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral" bei Kindern eingetragen wurden.
Die rechtsnationalistische Regierung unter Orban hatte jahrelang unter dem Vorwand des "Kinderschutzes" die Rechte von LGBTQ-Menschen eingeschränkt. Im März vergangenen Jahres verabschiedete das ungarische Parlament etwa eine Gesetzesänderung, die auf ein Verbot von Pride-Paraden abzielt.
Gegen das ungarische LGBTQ-Gesetz geklagt hatte die EU-Kommission. 16 EU-Staaten, darunter Deutschland, sowie das EU-Parlament schlossen sich dem Vertragsverletzungsverfahren an.
Stellt der EuGH eine Vertragsverletzung fest, müssen EU-Mitgliedsstaaten dem Urteil nach dessen Angaben "unverzüglich" nachkommen. Automatische Sanktionen gibt es aber nicht. Reagiert der betreffende Staat nicht, kann die EU-Kommission erneut klagen und Strafzahlungen beantragen.
R.Shaban--SF-PST