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Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
Weil er eine Freundin nach einem Streit in einer Grünanlage in Berlin tötete, ist ein 46-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den am Mittwoch des Totschlags schuldig. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Die Tat hatte sich im Februar 2026 in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichtenberg ereignet, in der das Opfer lebte. Auch der Angeklagte wohnte dort, bis er wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit der 40-Jährigen Hausverbot bekam habe und in ein anderes Heim umziehen musste, wie der Vorsitzende Richter Christoph Luther in seiner Urteilsbegründung zu dem seit August laufenden Indizienprozess erläuterte.
Beide hätten sich nahezu täglich getroffen und gemeinsam getrunken. Allerdings hätten beide der Beziehung unterschiedliche Bedeutung zugemessen. Die Geschädigte sei für den Angeklagten "die Liebe seines Lebens" gewesen, sagte der Richter. Diese habe zu dem Mann zwar offenbar Zuneigung und womöglich auch Mitleid empfunden, sich aber an seinem übermäßigen Alkoholkonsum gestört.
Im Gegensatz zu ihm habe sie zahlreiche Kontakte gehabt, auch Gerüchte über Beziehungen zu anderen Männern habe es gegeben. Den Tatabend hätten beide zunächst in einem Dönerimbiss verbracht, dort getrunken und sich augenscheinlich angeregt unterhalten - dies zeigten Videoaufnahmen. Anschließend seien sie in eine Grünanlage in der Nähe gegangen, in der sie sich zuvor oft zum Trinken getroffen hatten.
"Auf dem Weg dorthin muss es zum Streit gekommen sein", sagte Luther. Der Angeklagte habe der Frau heftig mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen, so dass sie Gesichts- und Schädelbrüche sowie einen Halswirbelbruch erlitten habe. Sie starb noch vor Ort. Der Angeklagte wurde kurz darauf in der Nähe festgenommen. In seiner Vernehmung durch die Polizei stritt er die Tat ab, während des Prozesses gab er an, sich nicht erinnern zu können. Überführt wurde er unter anderem durch Blutspuren auf seiner Kleidung.
Aus Sicht der Kammer sei es durchaus plausibel, dass sich der Angeklagte nicht mehr erinnern könne, weil er in der Untersuchungshaft wegen des unfreiwilligen Alkoholentzugs einen Krampfanfall bekommen und zehn Tage im Koma gelegen habe. Dadurch habe er vermutlich dauerhafte kognitive Einschränkungen erlitten, sagte Luther. Diese "schweren Straffolgen" seien auch bei der Strafzumessung berücksichtigt worden.
P.Tamimi--SF-PST