-
Titelverteidiger ausgeschaltet: Brewers erreichen World Series
-
Drei Kinder und ein Lehrer in Grundschule in den USA erschossen - Angreifer getötet
-
Linke ruft wegen Reform zu Beantragung von Pflegegrad noch in diesem Jahr auf
-
Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin
-
Staats- und Regierungschefs der EU beraten über Unterstützung der Ukraine
-
Bundesrat wählt neuen Vorsitz und berät über Steuerreform und frühe Bildung
-
Bundestag entscheidet über Frühstartrente
-
Junge Union beginnt "Deutschlandtag" in Bonn - NRW-Regierungschef Wüst als Gast
-
16-Jähriger erschießt in Grundschule in den USA drei Kinder und einen Lehrer
-
Medien: Angreifer erschießt vier Menschen in US-Schule - Drei Kinder unter den Opfern
-
Keine Fortschritte bei Haushaltsverhandlungen auf EU-Gipfel
-
2030 fast zwölf Euro pro Schachtel: Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer
-
Mit Traumtoren zum Start: Freiburg mit Pflichtsieg
-
Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
-
Nübel gewinnt Torhüter-Duell - TSG-Krise verschärft sich
-
Handball: Füchse erreichen Zwischenziel in Porto
-
Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
-
Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote
-
Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab
-
Bayer schlägt Posen: Schick bleibt im Hexenkessel eiskalt
-
Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank
-
Urbig als Nummer eins? Kahn und Lehmann zweifeln noch
-
Tennis: ATP plant Ranglistenreform und winkt mit mehr Geld
-
Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus
-
Guterres beklagt "Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit" beim Schutz der Natur
-
Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Tirana weiten sich auf andere Städte aus
-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
Neun Polizeibeamte sind im Prozess um die umstrittene Fesselung eines kurz danach gestorbenen Flüchtlings bei einem Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigesprochen worden. Das Landgericht Duisburg sah nach umfangreicher Beweisaufnahme kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Fesselung in Bauchlage sei nach den Feststellungen zwar mitursächlich für den späteren Tod des 23-Jährigen, die polizeilichen Maßnahmen jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen.
Der Prozess drehte sich um einen Polizeieinsatz vom 6. Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim an der Ruhr. Der 23-jährige Flüchtling hatte laut Anklage in seinem Zimmer randaliert und Inventar beschädigt. Bei der polizeilichen Fesselung während des folgenden Einsatzes leistete er demnach erhebliche Gegenwehr.
Die Polizisten fesselten seine Hände und Füße mit Kabelbindern und hielten ihn etwa 13 Minuten in Bauchlage. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Der Tod des Manns war nicht Gegenstand der Anklage.
Das Gericht habe die Fesselung mit Kabelbindern zwar als nicht der üblichen Ausbildung entsprechend bewertet, sie aber durch das aggressive und randalierende Verhalten des 23-Jährigen für verhältnismäßig gehalten, sagte der Sprecher. Der 23-Jährige habe sich bei dem Einsatz massiv gewehrt und zwei Beamte verletzt. Weitere Verletzungen seien zu befürchten gewesen.
Der 23-Jährige hatte laut Gericht bereits mehrfach Polizeieinsätze in der Unterkunft ausgelöst. Wegen seines psychischen Zustands habe er zeitweise untergebracht werden müssen. Auch bei einem Einsatz wenige Tage zuvor soll er randaliert und psychisch auffällig gewesen sein.
Nach den Feststellungen des Gerichts war die Bauchlage mitursächlich für den Tod. Dieser sei angesichts des Erregungszustands und des Kokainkonsums des 23-Jährigen sowie einer bestehenden Lungenerkrankung jedoch nicht zu verhindern gewesen. Der Mann starb laut Anklage an einer Kombination aus Herzinfarkt und lagebedingtem Erstickungstod.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten auf Freispruch. Die Nebenklage strebte eine Verurteilung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Essener Polizei, bei der die neun Beamten beschäftigt sind, kritisierte nach dem Prozess eine aus ihrer Sicht erfolgte Vorverurteilung. Die Polizisten seien bereits "vor Abschluss des Verfahrens vorverurteilt, öffentlich als Rassisten diffamiert und für den Tod des Manns verantwortlich gemacht worden", hieß es in einer Erklärung. Auch für Polizeibeamte gelte die Unschuldsvermutung.
I.Matar--SF-PST